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Ihr gutes Recht: So funktioniert die Entschädigung bei Bahnverspätung

ICE 4 vor der Einfahrt in den Hamburger Hauptbahnhof. Foto: DB
ICE 4 vor der Einfahrt in den Hamburger Hauptbahnhof. Foto: DB

Bahnfahrer können Entschädigung fordern, wenn sie am Ziel eine Verspätung von mindestens 60 Minuten haben. Das gilt zumindestens bis Juni 2023 auch noch, wenn Streiks oder Unwetter der Grund dafür waren. So funktioniert’s: 

Das sind die Voraussetzungen:

Wer am Reiseziel mehr als 60 Minuten Verspätung hat, der hat Anspruch auf 25 Prozent des gezahlten Fahr­preises der einfachen Fahrt; ab 120 Minuten Verspätung verdoppelt sich die Entschädigung auf 50 Prozent des gezahlten Fahr­preises der einfachen Fahrt. Die Entschädigung wird auch bei höherer Gewalt fällig, also z.B. Unwetter oder Notarzteinsatz am Gleis. Jedoch muss die Verspätung bei der Eisenbahn aufgelaufen sein. Wenn beispielsweise schon der Bus oder die U-Bahn zum Startbahnhof zu spät ankam, geht man leer aus.

So ermittelt sich der Basispreis:

Bei einem Hin- und Rück­fahrt-Ticket wird die Entschädigung auf Basis des halben Ticket­preises ausgerechnet. Bei einer Fernverkehrs-Zeitfahr­karte (Wochen-, Monats­karte) hat man Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von fünf Euro (2. Klasse) und 7,50 Euro (1. Klasse) pro Verspätung. Besitzer der Bahncard 100 bekommen im Verspätungs­fall pro Verspätung zehn Euro (2. Klasse) und 15 Euro (1. Klasse). All diese Entschädigungen können auch kumuliert eingereicht werden (siehe unten).

Kleine Erfrischung gefällig?

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten haben Reisende unterwegs außerdem Anspruch auf „Mahl­zeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Warte­zeit, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftiger­weise liefer­bar sind“. So sagt es Artikel 18 der europäischen Fahr­gast­rechte-Verordnung.

Wann werden Hotel- und Taxikosten erstattet?

Kommt man wegen einer mehr als 60-minütigen Bahn­verspätung nicht mehr am gleichen Tag an den Zielort, dann muss die Bahn eine Unterbringung samt Fahrt zur Unterkunft anbieten. Tut sie das nicht, kann man selbst tätig werden, sich eine Unterkunft suchen und später die Erstattung ihrer Hotel­kosten von der Bahn verlangen. Bezahlt wird ohne Streiterei nur Mittelklasse.

Fällt der  letzte Zug des Tages aus oder kann der Zielort nicht mehr vor 24 Uhr erreicht werden, dann daruf man sich als Reisender ein Taxi zum Zielbahnhof nehmen. Die Bahn erstattet Taxi­kosten bis 80 Euro. Sinnvollerweise bildet man Fahrgemeinschaften (siehe ganz unten.)

Wann darf man mit einem anderem Zug weiterfahren?

Sobald eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar ist, darf man auf einen anderen Zug umsteigen, der denselben Ziel­ort ansteuert. Das gilt auch bei Tickets mit Zugbindung und grundsätzlich auch für höherwertige Züge. Wer aber von einem Regionalzug auf einen IC oder EC oder ICE umsteigt, der muss dafür erst mal den Aufpreis bezahlen und kann ihn erst nachträglich im Reisezentrum oder beim Service­center Fahr­gast­rechte zurück­fordern. Besitzer eines Quer-durchs-Land- oder Ländertickets dürfen nicht kostenfrei umsteigen.

Wann gibt es nichts?

Für Folgeschäden einer verspäteten Ankunft am Reiseziel haftet die Bahn nicht: Wenn Sie also wegen eines verspäteten Zugs einen Flug verpassen, dann ersetzt die Bahn die Umbuchungs­kosten nicht.

Außerdem gilt eine Bagatell­grenze von vier Euro. Niedrigere Entschädigungs­beträge werden nicht ausgezahlt. Es ist aber möglich, mehrere Entschädigungs­anträge zu sammeln und diese gebündelt – sofern sie zusammen die vier Euro über­schreiten – im Reisezentrum abzu­geben oder an das Service­center Fahr­gast­rechte in 60647 Frank­furt am Main einzuschi­cken.

So stellt man den Antrag:

Die Bahn bietet dafür das Fahrgastrechte-Formular an. Es ist zwar niemand verpflichtet, das Formular zu nutzen. Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden. Sicherer dran ist aber, wer das Formular nutzt. Denn da werden alle notwendigen Daten explizit abge­fragt. Das Formular bekommt man beim Zugbegleiter, im DB Reisezentrum und online (https://fahrgastrechte.info/servicecenter-fahrgastrechte/). Wer seinen Antrag formlos stellt, der sollte folgende Daten in das Schreiben aufnehmen:

  • Anschrift,
  • Datum der Reise,
  • Darstellung der geplanten Zugverbindung,
  • Angaben zum wirklichen Reise­verlauf,
  • Konto­verbindung
  • Unter­schrift.

Am besten ist es, wenn man sich das Fahr­gast­rechte-Formular vom Zugbegleiter des verspäteten Zugs geben lässt und der die Verspätung dort schon gleich bestätigt.

So sind Auslagen zu belegen:

Ausgaben für eine Hotel­über­nachtung oder Taxi­fahrt müssen mit dem Antrag als Quittungen belegt werden. Online reichen Fotos, die über das Bahn.de-Kunden­konto oder die Handy-App DB Navigator hochgeladen werden müssen, bevor man „Entschädigung beantragen“ wählt. Die Belege müssen komplett sichtbar sein und dürfen 120 Euro nicht übersteigen. Bei höheren Summen sind die Originalbelege per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte einzuschi­cken. Und bei gekauften Papiertickets gilt das sowieso.

So wird der Antrag abgesendet:

Am schnellsten in bar erhalten Nutzer der Deutschen Bahn die Erstattung, wenn sie den vom Zugbegleiter erhaltenen oder selbst ausgedruckten und ausgefüllten Antrag auf Entschädigung samt Verspätungs­bestätigung vom Zugbegleiter im DB Reisezentrum abgeben.

Leichter geht’s digital:

Wer ein elektronisches Ticket und online gebucht hat, der kann seit Juni 2021 die Entschädigung online über sein Kunden­konto auf bahn.de oder die Handy-App DB Navigator anfordern. Möglich ist auch online oder die Bahn-Webseite. Voraussetzung ist ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn. Der Antrag ist schnell erfolgt, weil nur wenig einzutragen ist und das Geld meist nur binnen weniger Tage auf dem Konto ist. Die Kommunikation zwischen Service­center Fahr­gast­rechte und Kunde bei Rück­fragen zum Online-Antrag erfolg allerdings immer noch per Post.

Papiertickets nur schriftlich

Entschädigungen für Tickets, die am Schalter oder Automaten gekauft worden sind, können nur schriftlich beantragt werden. Entweder ist das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular im DB Reisezentrum abzugeben oder an das Service­center Fahr­gast­rechte zu schi­cken (Adresse: DB Dialog, Service­center Fahr­gast­rechte, 60647 Frank­furt). Die Abgabe des Formulars imn Bahnhof hat den Vorteil, dass man dort sofort seine Verspätungs­entschädigung erhält.

Was gilt bei Konkurrenten der Bahn?

Die meisten Eisenbahn­unternehmen bieten ebenfalls Entschädigung über das Service­center Fahr­gast­rechte an. Nicht dagegen Flixtrain. Dort muss man seine Ansprüche direkt geltend machen. Das geht über Tel. 030/300137100 oder E-Mail service@flixtrain.de

Wann ist das Recht verjährt?

Ansprüche auf Entschädigung und Erstattung können ein ganzes Jahr nach Ende der Geltungs­dauer der Fahr­karte geltend gemacht werden. Das geht aus Artikel 60 der europäischen Fahr­gast­rechte-Verordnung hervor.

(hwr)

 

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