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Bei Sturmchaos: Wann die Bahn die Weiterfahrt per Taxi zahlt

Das Orkantief Ylenia über Deutschland hat zahlreiche Fernzüge ausfallen lassen, und das nächste Sturmtief ist bereits für Freitag angekündigt. Was gestrandete Bahnfahrer jetzt wissen sollten und welche Rechte sie haben.

Wann die Bahn die Weiterfahrt per Taxi zahlt, hat sie auf ihrer Webseite https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml selbst aufgelistet:

  • Die die planmäßige Ankunftszeit der Bahnverbindung muss entweder nachts zwischen 0 und 5 Uhr liegen und die Verspätung mindestens 60 Minuten betragen.
  • Oder der letzte fahrplanmäßige Zug fällt aus und der Zielbahnhof kann mit der Bahn nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden.
  • Und natürlich darf die Bahn keinen Schienenersatzverkehr zur Verfügung gestellt haben.

Wenn die Bahn selbst mitteilt, dass der Bahnverkehr eingestellt ist, dann ist zumindest die zweite Bedingung erfüllt. Und wer in einem betroffenen Bahnhof zum Schalter oder zum Bahn-Infostand auf dem Bahngleis geht, dem stellt der Auskunftsmitarbeiter in der Regel auch problemlos einen Taxischein aus.

Taxiquittungen werden auch nachträglich erstattet

Wer an einem Bahnhof ohne geöffneten Schalter strandet oder sich auch einfach nicht in viele Meter lange Schlangen einreihen mag, der kann auch so ins Taxi steigen, hat allerdings hinterher mehr Arbeit: Er muss die Taxi-Quittung und das Ticket der betroffenen Reise dann eben nachträglich beim Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn einreichen: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Deutschland. (Formular-Link siehe unten).

Zu beachten ist noch, dass die Bahn nur Taxirechnungen (oder solche für andere Verkehrsmittel) bis 80 Euro ersetzt. Wenn die Summe überschritten werden könnte, bildet man sinnvollerweise Fahrgemeinschaften. Denn die 80 Euro gelten pro Person und nicht pro Taxi.

Zusätzlich zum Taxi gibt es noch Verspätungsausgleich

Unabhängig von der Kostenübernahme für das Taxi ist die Entschädigungspflicht der Bahn bei Zugverspätungen. Die wichtigsten Fahrgastrechte sind:

  • Ab 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben.
  • Ab 60 Minuten absehbarer Verspätung können Sie sich den Fahrpreis erstatten lassen und ein anderes Verkehrsmittel wählen.
  • Ab 60 Minuten Verspätung, erhalten Sie 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zurück.
  • Ab 120  Minuten Verspätung erhalten Sie die Hälfte des Fahrpreises zurück.
  • Die Rechte gelten bei Fehlern der Bahn, bei Streik, Schlechtwetter und anderen außergewöhnlichen Umständen.

Details:

EU-Verordnung EG 1371/2007.

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Fahrgastrechte-Formular der Bahn



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