Das Orkantief Ylenia über Deutschland hat zahlreiche Fernzüge ausfallen lassen, und das nächste Sturmtief ist bereits für Freitag angekündigt. Was gestrandete Bahnfahrer jetzt wissen sollten und welche Rechte sie haben.
Wann die Bahn die Weiterfahrt per Taxi zahlt, hat sie auf ihrer Webseite https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml selbst aufgelistet:
Wenn die Bahn selbst mitteilt, dass der Bahnverkehr eingestellt ist, dann ist zumindest die zweite Bedingung erfüllt. Und wer in einem betroffenen Bahnhof zum Schalter oder zum Bahn-Infostand auf dem Bahngleis geht, dem stellt der Auskunftsmitarbeiter in der Regel auch problemlos einen Taxischein aus.
Wer an einem Bahnhof ohne geöffneten Schalter strandet oder sich auch einfach nicht in viele Meter lange Schlangen einreihen mag, der kann auch so ins Taxi steigen, hat allerdings hinterher mehr Arbeit: Er muss die Taxi-Quittung und das Ticket der betroffenen Reise dann eben nachträglich beim Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn einreichen: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Deutschland. (Formular-Link siehe unten).
Zu beachten ist noch, dass die Bahn nur Taxirechnungen (oder solche für andere Verkehrsmittel) bis 80 Euro ersetzt. Wenn die Summe überschritten werden könnte, bildet man sinnvollerweise Fahrgemeinschaften. Denn die 80 Euro gelten pro Person und nicht pro Taxi.
Unabhängig von der Kostenübernahme für das Taxi ist die Entschädigungspflicht der Bahn bei Zugverspätungen. Die wichtigsten Fahrgastrechte sind: