Der Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG ist beendet, der Zugverkehr kommt langsam wieder in Gang. Laut Bahn kann es aber noch den ganzen Tag Einschränkungen geben. Diese Rechte haben Bahn-Kunden jetzt…
Die Woche begann für Bahn-Kunden mit Chaos auf ganzer Schiene: Der Streik der Gewerkschaft EVG brachte den Nah- und Fernverkehr teilweise komplett zum Erliegen. Der Hintergrund: EVG und Bahn konnten sich bei der jüngsten Tarifrunde nicht einigen. Dabei geht es unter anderem um die Erhöhung der Entgelte sowie des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung. Die Bahn kritisiert den Abbruch der Verhandlungen durch die Gewerkschaft als „völlig überflüssige Eskalation“. EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba hält dagegen: „Der Arbeitgeber hat uns in den Verhandlungen um mehr Geld nur Angebote vorgelegt, die nicht den Forderungen unserer Mitglieder entsprachen.“
Die Bahn gibt bekannt, dass alle Fernverkehrstickets mit Reisetag Montag ihre Gültigkeit bis Sonntag behalten. Bei bestimmten Spartickets wird die Zugbindung aufgehoben. Ticketerstattungen sind kostenfrei möglich. Das Formular finden Sie hier: https://www.bahn.de/p/view/home/info/sonderkommunikation-kulanz.shtml.
Ab einer Stunde Verspätung erstattet die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises, ab zwei Stunden 50 Prozent. Wer eine Bahncard 100 für die 2. Klasse besitzt, bekommt ab 60 Minuten zehn Euro erstattet; für Ersteklassefahrer sind es 15 Euro.
Im Nahverkehr können Kunden ab einer Verspätung von 60 Minuten 1,50 Euro für Tickets in der 2. Klasse sowie 2,25 Euro für 1.-Klasse-Fahrkarten geltend machen. Allerdings wird die Erstattung erst ab einem Ticketpreis von vier Euro ausgezahlt.
Aktuelle Reiseinfos finden Bahn-Kunden hier: www.bahn.de