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Ihre Fluggastrechte bei Streik

Young Asian man with suitcase luggage and backpack lying on bench in airport terminal
Cool bleiben, wenn bei der Airline gestreikt wird. Foto: iStock.com/Zephyr18

Wenn wie heute wieder mal gestreikt wird, fallen schnell Tausende von Flügen aus. Betroffene Fluggäste fragen sich dann, welche Rechte auf Entschädigung sie haben.

Passagiere sollten grundsätzlich auf der Lufthansa-Website die aktuelle Lage checken. Grundsätzlich können Fluggäste jedoch bei Verspätungen und Ausfällen im Falle eines Streiks mit Entschädigungszahlungen rechnen. Diese können sogar rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Flugausfall oder der Verspätung geltend gemacht werden. Die zu erstattende Summe ist abhängig von der Flugstrecke und von der Dauer der Verspätung (ab drei Stunden). Die maximale Entschädigungssumme liegt bei 600 Euro pro Fluggast. All das ist in der aktuellen EU-Fluggastrechteverordnung geregelt.

Neben einem finanziellen Ausgleich müssen Airlines vom Streik betroffenen Passagieren Mahlzeiten und Getränke am Airport zur Verfügung stellen, und zwar ab einer Verspätung von über zwei Stunden und einer geplanten Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern. Darüber hinaus haben die Fluggäste Anspruch auf kostenlose Konnektivität, also zwei Telefonate und den Zugang zu ihrem E-Mail-Postfach. Wenn die Verspätung länger dauert, muss sich die verantwortliche Fluggesellschaft um Unterkünfte vor Ort kümmern. Auch die Anfahrt dorthin muss die Airline bezahlen.

 

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium haben eine Flugärger-App entwickelt, mit der Passagiere in nur wenigen Klicks ihre Entschädigungsansprüche prüfen können.

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