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Flieger verspätet? So kommen Sie an die Ausgleichszahlung

Laut EU-Verordnung muss die Fluggesellschaft für Verspätungen ab drei Stunden 250 bis 600 Euro pro Person bezahlen. Aber vielen Reisenden ist das zu viel Stress. Fluggastportale und eine Schlichtungsstelle helfen. Wer ist der beste? Wie geht man am besten vor? Wir bieten einen Überblick 

Das ist wirklich ärgerlich: Der Flug kommt viel zu spät am Ziel an oder wird gleich komplett gestrichen. So geht es Jahr für Jahr mehr etwa 15 Millionen Flugpassagieren in Europa. Wer sich auskennt, dessen Miene dürfte sich nach drei Stunden Warterei schlagartig deutlich aufhellen: Denn die Airline muss ab dieser Verspätung Entschädigung zahlen (EuGH C 402/07). Allerdings wehren sich die Fluggesellschaften mit Händen und Füßen zu zahlen. Ohne Anwalt hat man kaum eine Chance.

Trotzdem kann man relativ einfach zu seinem Geld kommen: Die Bundesregierung hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet (soep-online.de). Und spezialisierte Fluggastportale reißen sich geradezu um solche Fälle. Die bekanntesten heißen Fairplane, EUclaim und Flightright (ausführliche Liste am Ende des Artikels). Diese Anbieter betreiben „Entschädigungsrechner“ im Netz, auf denen sich der Passagier nur Flugnummer und Datum eingeben muss. Falls ein Ausgleichsanspruch besteht, kann er sofort das Portal mit dem Inkasso beauftragen.

Im Gegensatz zur SÖP, die für den Verbraucher kostenfrei arbeitet, ziehen die Fluggastportale von der erlösten Summe etwa 30 Prozent Provision für sich ab. Dafür übernehmen sie aber auch das Risiko: Geht der Fall vor Gericht verloren, muss der Passagier keinen Cent bezahlen. Neuerdings kaufen einige Fluggastportale auch gleich die Forderung – dann gibt’s gleich weniger Geld.

 

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