Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium haben eine Flugärger-App entwickelt, mit der Passagiere in nur wenigen Klicks ihre Entschädigungsansprüche prüfen können.
Verspätungen, Ausfälle, Anschluss verpasst – Vielflieger haben alles schon erlebt. Ob und welcher Ausgleich von den Airlines geltend gemacht werden kann, können geschädigte Fluggäste ab sofort mit einer neuen App ermitteln. Die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW und des nordrhein-westfälischen Verbraucherministeriums ist kostenlos und ab sofort für IOS und Android in den Stores verfügbar.
„Zwar kann die App keinen Ersatzflug herbeizaubern, aber mit ihr können gebeutelte Passagiere mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen Entschädigungsansprüche einfach und kostenlos prüfen und geltend machen“, so Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser. „Ich bin davon überzeugt, dass die App für Flugreisende zum unentbehrlichen Reisebegleiter wird. Sie erleichtert es Passagieren, zu ihrem Recht zu kommen.“
Mit dem Weg über die Flugärger-App ersparen sich User eine zusätzliche Provision an Fluggasthelferportale und können selbstständig agieren. In nur wenigen, selbsterklärenden Schritten wird geprüft, ob Ansprüche auf Entschädigungen bestehen. Mit dem jeweiligen Ergebnis erzeugt das System ein Anschreiben, dass der geschädigte Nutzer via E-Mail oder postalisch an die Airline senden kann. Wenn diese die Forderung zurückweist, haben die User zudem die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Die Flugärger-App verfügt zudem über praktische Zusatz-Tools wie einen Fristenwecker und eine Historien-Ansicht.
Nach der derzeit geltenden EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere bei Flugverspätungen von über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, unabhängig von der Höhe des Ticketpreises. Sofern nicht von der Airline veranlasst, können geschädigte Fluggäste auch den Preis für Verpflegung am Airport oder die Unterkunft in einem Hotel geltend machen. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Airline selbst für den Flugärger verantwortlich zeichnet.
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