Fluggastportale im Preisvergleich: Wer ist der günstigste?
Hilfe kommt sofort? Im Falle von Verspätungen und Annullierungen sollten Passagiere ihre Rechte kennen. Foto: iStock
Stiftung Warentest vergleicht die Provisionen der Fluggasthelfer. Eine Möglichkeit ist sogar kostenlos.
Inkasso-Dienstleister wie Flightright und Fairplane versprechen Reisenden, die ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen nach Verspätung oder Annullierung eines Fluges bei den Fluggesellschaften einzutreiben. Dafür kassieren sie eine Provision. Wie hoch die ist, hat jetzt die Stiftung Warentest verglichen (Heft Finanztest 8/2018).
- Die Firma Flightright fordert je nach Fall unterschiedliche Provisionssätze. Die liegen in der Regel zwischen 23,8 und 35,7 Prozent der Summe, die die Airline erstattet.
- Fairplane verlangt maximal 29 Prozent.
- Bei Refund.me und Flug-verspaetet.de liegt die Provision bei 29,75 Prozent.
- Der Inkasso-Dienstleister EU-Claim berechnet für seine Dienste 26,75 Prozent.
- Flug-erstattung.de zieht 26,18 Prozent Kosten von der erzielten Ausgleichszahlung ab (Quelle: finanztip).
- Airhelp kassiert in der Regel 25 Prozent der Entschädigungssumme.
Wenn Sie die Entschädigung sofort wollen
Höhere Provisionen verlangen Portale, die dem Reisenden sofort Geld auszahlen und selbst das Risiko übernehmen, am Ende vor Gericht zu verlieren (oder wie im vergangenen Jahr bei Air Berlin wegen Insolvenz der Airline leer auszugehen):
- Ein empfehlenswerter Anbieter ist lt. Verbraucherportal Finanztip die Firma EUFlight. Sie behält 41,65 Prozent als Honorar ein und zahlt binnen weniger Arbeitstage aus.
- Das oben schon erwähnte Portal Flightright bietet ebenfalls Sofortentschädigungen bei verspäteten oder annullierten Flügen an. Das Angebot heißt „Flightright Now“. Dabei entscheidet ein Algorithmus, ob ein Fall Aussicht auf eine Entschädigungszahlung hat. Wenn ja, kauft das Portal die Forderung dem Passagier ab und überweist per Paypal die zu erwartende Summe abzüglich 42 Prozent Provision.
Die Schlichtungsstelle arbeitet ohne Abzug
Es gibt auch eine Möglichkeit, ganz ohne Abzug und Risiko zu seinem Geld zu kommen: Die Bundesregierung hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet (soep-online.de). Die SÖP arbeitet für den Verbraucher kostenfrei. Allerdings ist die Empfehlung der Schlichtungsstelle nur dann bindend für die Fluggesellschaft, wenn die sich dem Verfahren angeschlossen hat. In der Praxis stimmen die Fluggesellschaften in weit über 80 Prozent der Fälle der Schlichtungsempfehlung zu, dann ist der Streit außergerichtlich und für den Verbraucher zudem kostenfrei beigelegt. Wenn die Airline sich querstellt, steht dem Fluggast immer noch der Weg zu Inkassodienstleistern oder ordentlichen Gerichten offen – auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung. Sie können sich übrigens auch Zeit lassen; Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.
(hwr)
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