Stiftung Warentest vergleicht die Provisionen der Fluggasthelfer. Eine Möglichkeit ist sogar kostenlos.
Inkasso-Dienstleister wie Flightright und Fairplane versprechen Reisenden, die ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen nach Verspätung oder Annullierung eines Fluges bei den Fluggesellschaften einzutreiben. Dafür kassieren sie eine Provision. Wie hoch die ist, hat jetzt die Stiftung Warentest verglichen (Heft Finanztest 8/2018).
Höhere Provisionen verlangen Portale, die dem Reisenden sofort Geld auszahlen und selbst das Risiko übernehmen, am Ende vor Gericht zu verlieren (oder wie im vergangenen Jahr bei Air Berlin wegen Insolvenz der Airline leer auszugehen):
Es gibt auch eine Möglichkeit, ganz ohne Abzug und Risiko zu seinem Geld zu kommen: Die Bundesregierung hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet (soep-online.de). Die SÖP arbeitet für den Verbraucher kostenfrei. Allerdings ist die Empfehlung der Schlichtungsstelle nur dann bindend für die Fluggesellschaft, wenn die sich dem Verfahren angeschlossen hat. In der Praxis stimmen die Fluggesellschaften in weit über 80 Prozent der Fälle der Schlichtungsempfehlung zu, dann ist der Streit außergerichtlich und für den Verbraucher zudem kostenfrei beigelegt. Wenn die Airline sich querstellt, steht dem Fluggast immer noch der Weg zu Inkassodienstleistern oder ordentlichen Gerichten offen – auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung. Sie können sich übrigens auch Zeit lassen; Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.
(hwr)