Bahnkunden müssen sich auf eine Neuregelung ihrer Rechte einstellen. Bei Zugverspätungen oder Ausfällen aufgrund von „höherer Gewalt“ soll es künftig keine Entschädigungen mehr geben.
Noch bedarf es einer finalen Zustimmung von EU-Staaten und Parlament, allerdings müssen sich Zugfahrer auf Folgendes einstellen: Künftig soll es bei wetterbedingten Zugausfällen und Verspätungen, also aufgrund von „höherer Gewalt“, keine zusätzlichen Entschädigungszahlungen mehr geben. Die Neuregelung entstand durch die Forderung der EU-Verkehrsminister, eine Klausel für „extreme Wetterbedingungen, große Naturkatastrophen oder große Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ wie etwa eine Pandemie für den Zugverkehr einzuführen. Damit sollen die Rechte im Zugverkehr an andere Verkehrsanbieter angeglichen werden.
Auf der anderen Seite sollen die Rechte von Bahnkunden gestärkt werden, insbesondere was Anschlussmöglichkeiten und Zugumleitungen betrifft. Die Verantwortlichkeiten sollen auch bei Umstiegen besser geregelt werden. So sollen künftig durchgehende Tickets ausgestellt werden, wenn ein Anbieter für die gesamte Fahrt plus Umstiege verantwortlich ist. Bei erheblichen Verspätungen sollen so bessere Anschlüsse angeboten werden. Auch Schadenersatzansprüche könnten so besser geltend gemacht werden. Wie bei der Deutschen Bahn bereits geregelt, sollen Bahnreisende bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises erstattet bekommen, bei zwei Stunden Verspätung 50 Prozent.
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