Reisekostenabrechnung: Belege verloren – diese drei Tipps retten Sie
Rettungsanker Eigenbeleg
Was tun, wenn Sie zwar eine Ausgabe hatten, aber keinen Beleg dafür bekommen haben oder ihn nicht mehr finden? Dann rettet Sie ein Eigenbeleg. Den können Sie sich selbst schreiben und wie einen normalen Beleg in Ihrer Abrechnung anheften. Der Eigenbeleg muss zwingend einige Angaben enthalten:
- Datum, Gegenstand und Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit
- Name und Adresse des Zahlungsempfängers,
- Summe (am besten glaubhaft machen mit Kontoauszügen oder Kreditkartenabrechnungen),
- Ausstellungsdatum des Eigenbelegs (also heute)
- eigenen Namen und Unterschrift .
Einen wichtigen Nachteil hat der Eigenbeleg: Sie können damit nur den Aufwand als Betriebsausgabe anerkennen lassen, aber keine Vorsteuer ziehen. Im Einzelfall kann man aber auch da mit dem Finanzamt verhandeln. Das dürfte sich freilich nur bei größeren Positionen lohnen.
(hwr)
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