Reisekostenabrechnung: Belege verloren – diese drei Tipps retten Sie
Aufwendungen glaubhaft machen
In der Regel sind Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen. Ein Schlupfloch lässt der Fiskus aber für Aufwendungen kleineren Umfangs, für die üblicherweise keine Belege erstellt werden. Für sie reicht es nach einem Urteil des Fianzgerichts Hannover (FG Hannover, EFG 1962, 149) aus, wenn man ihre Entstehung und Höhe glaubhaft macht.
Konkret geht es da um Parkuhren, Gepäckfächer, Zeitungskosten, Telefon, Garderobe etc, aber auch um Trinkgelder. Solche Kleinausgaben fallen auch als Nebenkosten bei Tagesreisen an und können auf diese Weise einfach ohne Beleg notiert werden.
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