E-Zigarette auf Reisen: Dampfen verboten?
E-Zigaretten sind im Trend. Als Ausstiegshilfe für Raucher propagiert, erfreuen sie sich zunehmender Beliebtheit. Doch nicht in allen Reiseländern sind sie erlaubt. Wir haben zusammengestellt, wo Geschäftsreisende vorsichtig sein sollten, wenn sie ihre Verdampfer mit auf Reisen nehmen:
- In den Mitgliedsnationen der Europäischen Union ist das Dampfen in der Regel erlaubt, die Nichtraucherschutzgesetze gelten auch für das Dampfen. Siehe aber unten: Dänemark, Finnland.
- In der Türkei ist das Dampfen im Freien geduldet. Aber es gibt keine Reserve-Liquids: Ankara hat jeden (gewerblichen) Import von E-Zigaretten und Zubehör verboten.
- Singapur: Wer dort mit E-Zigarette erwischt wird, der zahlt sogar als „Ersttäter“ bis zu 10.000 Singapur-Dollar (etwa 6.200 Euro) Strafe.
- Vorsicht gilt auch bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate. Das Auswärtige Amt warnt: „Die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.“
- In Thailand verhaftete die Polizei kürzlich einen Schweizer, der eine E-Zigarette nach Bangkok mitgebracht und auch benutzt hatte. Gleichzeitig werden auf den meisten Märkten in Thailand munter E-Zigaretten verkauft. Das Auswärtige Amt warnt: „Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.“
- In Mexiko und Brasilien sind E-Zigaretten verboten. Meist drücken die Behörden beide Augen zu. Aber: Im Zweifel sollten Reisende aufs Dampfen verzichten.
- In Japan steht nicht die E-Zigarette, sondern das Nikotin auf dem Index. Nikotinhaltige Liquids sind nicht erhältlich.
- Die Schweiz erlaubt nicht den Verkauf, dafür aber den Import. In Hongkong, Dänemark und Finnland gelten ähnliche Regeln. Wer eine verbraucherübliche Menge für den persönlichen Gebrauch mitbringt, der darf sie auch benutzen. Vom Weiterverkauf auch in kleinen Mengen im Land ist aber dringend abzuraten.
Im Flugzeug nur ins Handgepäck
Im Flugzeug sind E-Zigaretten grundsätzlich nur im Handgepäck zulässig. Das liegt aber nicht am Nikotin, sondern an den Akkus, die asu Angst vor Entzündugngsgefahr nicht ins aufgegebene Gepäck dürfen. Lufthansa z.B. schreibt vor: „E-Zigaretten oder ähnliche Verdampfungsgeräte mit LithiumBatterien sind nur im Handgepäck zulässig.“ Und weiter: „• Müssen einzeln so geschützt sein, dass versehentliche Aktivierung nicht möglich ist. • Müssen während des gesamten Fluges verstaut sein.
Verboten: • Benutzung an Bord • Aufladen an Bord“. Die meisten anderen Fluggesellschaften haben ähnliche Regeln.
(hwr)
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