Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Pauschbeträge für Mehraufwendungen bei Verpflegung sowie Übernachtungskosten auf Auslandsdienstreisen und Auslandsgeschäftsreisen.
Bei Geschäftsreisen ins Ausland gelten andere Pauschbeträge als bei dienstlichen Aufenthalten innerhalb Deutschlands. Das Bundesfinanzministerium passt die gültigen Sätze jährlich an.
Die wichtigsten Anpassungen betreffen in Europa Frankreich und Dänemark sowie weltweit Australien, Brasilien, Kanada und Tokio.
Deutlich erhöht wurden die Übernachtungspauschalen z.B. in Chile, der Dominikanischen Republik, Dschibuti, Iran, Kuba und in Neuseeland.
Teils erheblich weniger ansetzen kann man 2018 in Brasilien, Sri Lanka, Venezuela und Weißrussland.
Von 102 auf 130 Euro stieg der Pauschbetrag für Übernachtungskosten in Luxemburg, was auch deshalb relevant ist, weil für alle in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder traditionell der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend ist.
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