Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Pauschbeträge für Mehraufwendungen bei Verpflegung sowie Übernachtungskosten auf geschäftlichen Auslandsreisen
Bei Geschäftsreisen ins Ausland gelten andere Pauschbeträge als bei dienstlichen Aufenthalten innerhalb Deutschlands. Das Bundesfinanzministerium passt die gültigen Sätze jährlich an. So ergeben sich ab dem 1. Januar 2016 unter anderem für Hongkong, Shanghai, Chennai, Mumbai, Irland, Vancouver, Kapstadt, Genf und London neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands mit einer Dauer von über acht Stunden werden zwölf Euro gutgeschrieben, bei Reisen, die mehr als 24 Stunden dauern wiederum 24 Euro. Die Übernachtungspauschale liegt in Deutschland bei 20 Euro.