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Wachstumschancengesetz: Spesen bei Inlandsreisen werden nicht erhöht

Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands bleibt der Spesensatz wie gehabt. Foto: iStock/Chainarong Prasertthai
Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands bleibt der Spesensatz wie gehabt. Foto: iStock/Chainarong Prasertthai

Geschäftsreisende müssen sich mit denselben Spesensätzen für Inlandsreisen begnügen wie 2023. Die im Wachstumschancengesetz der Bundesregierung vorgesehene Steigerung wurde vom Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gestrichen.

Für Reisen im Inland sollten ursprünglich 32 statt bisher 28 Euro pro Tag abgerechnet werden können. Und für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheiten von acht bis weniger als 24 Stunden waren 16 statt 14 Euro geplant. Daraus wird nun nichts. Die Spesensätze für Auslandsreisen sind nicht betroffen.

Ebenfalls gestrichen ist die Anhebung der Grenze für geringe Wirtschaftsgüter wie z.B. einen Laptop von 800 Euro auf 1.000 Euro. Das heißt, wie gehabt können diese Güter nur bis zu dem genannten Betrag im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Angehoben wurde dagegen die Grenze für Geschäftsgeschenke auf Betriebsausgaben von 35 auf 50 Euro. Und für die Versteuerung von E-Autos als Firmenwagen gilt der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro, wenn es nach dem 31.12.2023 gekauft wurde. Bisher waren es 60.000 Euro.

sus

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