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2024: Mehr Spesen für Geschäftsreisen ins Ausland

Helsinki
Für Geschäftsreisen nach Finnland gibt es 2024 höhere Verpflegungsmehraufwandspauschalen. Foto: Thinkstock

Das Bundesfinanzministerium hat neue Spesensätze für 2024 festgelegt. Was sich bei der Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand ändert, lesen Sie hier.

Für rund 50 Länder und Städte hat das Bundesfinanzministerium die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand festgelegt und teilweise erhöht. Der Tagessatz für die australische Hauptstadt Canberra ist beispielsweise von 57 auf 74 Euro gestiegen, für Sydney von Finnland von 50 auf 54 Euro und für Georgien von 35 auf 45 Euro, nach Rio de Janeiro von auf 57 auf 69 Euro und nach Rom 48 statt 40 Euro. Für Geschäftsreisen nach Ottawa gilt der Satz von 62 statt 47 Euro, nach Toronto 54 statt 51 Euro und nach Vancouver 63 statt 50 Euro.

Für Geschäftsreisen nach Hongkong gibt es dagegen künftig 71 statt bisher 74 Euro, nach Tokio 50 statt 66 Euro, nach Brasilia 51 statt 57, nach Mailand 42 statt 45.

Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) Folgendes:

  • Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
  • Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
  • Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.

Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschland beträgt der Verpflegungsmehraufwand künftig 30 Euro für eine Abwesenheit von 24 Stunden (bisher 28 Euro) und 15 Euro für den An- und Abreisetag sowie für Abwesenheiten ab acht Stunden (bisher 14 Euro). Die neuen Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

⇒ Reisekostenabrechnung fürs Ausland:

Nachfolgend finden Sie den Link zu den offiziellen Pauschalenlisten für Auslandsreisen mit Angabe der Länder, den Pauschbeträgen in Euro für Verpflegungsmehraufwendungen (von mehr als 8 Stunden bzw. von mindestens 24 Stunden pro Tag) und für Übernachtungskosten:

BMF, Schreiben v. 21.11.2023, IV C 5 – S 2353/19/10010 :005

sus

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