Das Bundesfinanzministerium erhöht 2024 die Spesensätze für Geschäftsreisen im Inland nun doch nicht. Dem Vermittlungsausschuss zufolge bleibt die Inlands-Verpflegungspauschale unverändert.
Ursprünglich hieß es im November des vergangenen Jahres, dass, wer 2024 geschäftlich innerhalb der Bundesrepublik unterwegs ist, bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden 30 Euro statt der 28 Euro bekommt. Im Rahmen des Wachstumsgesetzes des Finanzministeriums war dieser Betrag dann sogar noch auf 32 Euro erhöht worden. Bei einem Trip von mehr als acht Stunden ohne Übernachtung hätten Mitarbeiter 16 Euro erhalten.
Allerdings hatte die Ampel-Regierung nicht damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht den Haushaltsentwurf als verfassungswidrig einstufen würde. Daher wanderte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss und die Regierung musste ihre Versprechungen zurücknehmen. Es bleibt also bei den alten Sätzen des Verpflegungsmehraufwands innerhalb der Bundesrepublik.
(thy)
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