Autos steuern immer digitaler durch den Verkehr, aber ihre Fahrer hängen oft noch Mythen an, die seit Generationen unterwegs sind.
Während Elon Musk an alleinfahrenden Autos basteln lässt, halten sich immer noch Straßenweisheiten, die längst passé sind. Was bereits unsere Eltern von ihren Eltern an Legenden übernahmen, geistert auch heute noch durch den Verkehr. Der Autovermieter Sunny Cars hat die hartnäckigsten Verkehrsmythen ausgemacht.
Tempo hat einen gewissen Statuswert in der BRD. Folglich klingt die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn von 60 km/h plausibel. Langsamere Vehikel werden ja gerne weggeblinkt. Aber diese Annahme ist falsch. Bei der gesetzlichen Vorgabe überlesen die meisten, dass ein Fahrzeug in der Lage sein muss, auf der Autobahn wenigstens 60 Stundekilometer zu erreichen. Aber niemand muss mit seinem Auto so schnell fahren. Es ist nicht strafbar, langsamer zu sein.
Bereits Fahranfänger wissen, dass rechts zu überholen nicht erlaubt ist. Stimmt nicht! Es kommt auf die Lage an. Grundsätzlich darf man rechts vorbeifahren, wenn bei Stau auf der Autobahn alle Spuren gleich langsam kriechen. Auch bei Linksabbiegern – egal ob Auto oder Tram – ist rechts überholen nicht verboten. Innerorts dürfen Fahrer zudem jeden Fahrstreifen wählen, und wenn die eigene Spur schneller als die Nachbarspur ist, dürfen sie auch rechts vorbeiziehen.
Viele glauben, dass Benzin von Shell & Co. besser ist als das von der freien Tankstelle. Teurer ist es auf jeden Fall, aber unbedingt besser nicht. Der Unterschied mag in den Additiven liegen, die dem Sprit beigemischt werden für mehr Leistungsfähigkeit und weniger Verbrauch. Aber die machen wirklich nur einen Unterschied bei Hochleistungsmotoren. Ansonsten kommt das Benzin an deutschen Tankstellen von denselben Raffinerien.
Den einen Tag, viele denken, dass es der Montag ist, an dem der Sprit billiger ist, gibt es nicht. Woher diese Mär kommt, lässt sich nicht mehr sagen. Der ADAC hat herausgefunden, dass es keinen zuverlässigen Zusammenhang zwischen Tankpreisen und Wochentagen gibt. Wer dagegen das stetige Auf und Ab der Benzinpreise beobachtet, wird feststellen, dass sie inzwischen täglich, stündlich, saisonal und auch regional stark schwanken.
Vorzugweise beim Einparken kommt es vor, dass man den Wagen vor, hinter oder neben einem leicht touchiert. Das Ergebnis ist eine kleine Delle oder ein Kratzer. Da reicht es ja wohl, dem Geschädigten einen Zettel mit Namen und Handynummer an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Soll er sich doch wegen des Schadens melden. Aber eine Notiz reicht in diesem Fall nicht. Sie könnte ja verloren gehen. Praktisch müsste der Verursacher jetzt auf den Besitzer des beschädigten Autos warten. Alternativ kann er die Polizei rufen. Alles andere wird ihm womöglich als Fahrerflucht ausgelegt werden.
Der natürliche Feind des Autofahrers ist der Radler. Das müsste nicht sein, denn in vielen Metropolen gibt es Radwege, die nur für Biker sind. Im Umkehrschluss hat in einem solchen Fall der Radfahrer nichts auf der Straße zu suchen. Falsch! Wer mit dem Rad fährt, muss keinen Radweg benutzen, er darf auch die Straße als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer befahren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn entsprechende Schilder die Straßennutzung für Räder explizit untersagen.
(thy)
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