Angesichts von immer mehr pöbelnden Passagieren hat KLM angekündigt, mit den niederländischen Behörden, dem Flughafen Schiphol sowie Mitbewerbern zu kooperieren, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Die niederländische Fluggesellschaft verzeichnete im Vergleich zu 2019 in diesem Jahr einen Anstieg um 100 Prozent bei der Zahl renitenter Fluggäste. Im Schnitt kam es zu 30 Fällen von Randale pro Monat. Dabei ereigneten sich 60 Prozent der Vorfälle an Bord, 40 Prozent der Auseinandersetzungen fanden bereits in der Abflughalle statt. In über der Hälfte der Vorkommnisse spielte Alkohol eine Rolle.
Die KLM-Ankündigung unterstreicht ein Phänomen, auf das bereits in der ersten Hälfte des Jahres der Weltluftfahrtverband IATA aufmerksam gemacht hatte. So kam es 2021 in einem von 835 Flügen zu Randale an Bord, 2022 kam es bereits in einem von 568 Flügen zu Stress.
Da Pöbler nicht nur unangenehm sind, sondern auch die Flugsicherheit gefährden, hat KLM zusammen mit der Royal Schiphol Group NV (Flughafen Schiphol), den Fluglinien Transavia, KLM, TUI, Corendon Dutch Airlines, der Grenz- und Militärpolizei Royal Marechaussee sowie der Staatsanwaltschaft eine Absichtserklärung unterschrieben. Irland und Norwegen haben bereits ein ähnliches Dokument signiert.
Der Plan ist, einerseits die Passagiere darüber zu informieren, was für Folgen Randale und Renitenz haben können. Flugumleitungen und Verspätungen sind in eskalierenden Fällen die mögliche Konsequenz. Andererseits müssen Mitarbeiter der Airports und Airlines auch ausreichend im Umgang in solchen Fällen ausgebildet sein. Ein Anfang ist schon mal ein digitales Meldeformular, das KLM im Frühjahr einführte und das es dem Personal vereinfacht, widerspenstiges Verhalten zu melden.
KLM und Transavia tauschen bereits Daten von Passagieren aus, die auf der Flugverbotsliste stehen. Wer sich auf KLM- oder Transavia-Flügen danebenbenimmt, muss mit einem Flugverbot von bis zu fünf Jahren rechnen. Alle Airlines der Absichtserklärung verpflichten sich zu prüfen, ob sie relevante Informationen an die niederländischen Fluglinien weitergeben können – vorausgesetzt sie verstoßen damit nicht gegen geltende Datenschutzgesetze.
(thy)
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