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ESTA-Antrag stellen: So funktioniert’s

Dank einer Neuerung funktioniert die visafreie Einreise in die USA mit ESTA-Reisegenehmigung neuerdings einfacher. Aber es gibt weiter genügend Fehlerquellen, die man als Reisender kennen sollte. Wir nennen die wichtigsten Stolperfallen und sagen, wie man ihnen aus dem Weg geht.

Im August 2018 feiert ein elektronisches Ungetüm zehnten Geburtstag: ESTA. Wer (als Urlauber oder geschäftlich) für weniger als 90 Tage in die USA einreisen will, der muss seitdem online einen Einreiseantrag namens ESTA (Electronic System for Travel Authorization) stellen. Wie funktioniert’s? Und was tun, wenn mal etwas nicht läuft? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer braucht ESTA?

Die ESTA-Genehmigung brauchen USA-Reisende aus allen Ländern, die am Visa-Waiver-Programm teilnehmen. Dazu gehören z.B. Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Pflicht ist unabhängig vom Alter, gilt also auch für Babys. Wer ein Visum benötigt, der kann sich dagegen ESTA sparen. Visa benötigen Bürger aus Ländern, die nicht am Visa-Waiver-Programm teilnehmen sowie Bürger, die eine zweite Staatsbürgerschaft der Länder Irak, Iran, Sudan oder Syrien haben. Außerdem gilt die Visapflicht für Bürger, die seit 2011 nach Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan oder Syrien gereist sind.

Wozu berechtigt ESTA?

Nein, ESTA berechtigt nicht zur Einreise. ESTA-Inhaber dürfen genau gesagt nur ein Flugzeug oder Schiff in die USA besteigen. Die eigentliche Einreisegenehmigung erteilt weiter ein US-Grenzbeamte – oder auch nicht.

Wie lässt sich ESTA beantragen?

Nur online. Den Antrag kann man entweder selbst stellen oder durch einen Dritten stellen lassen. Für mehrere Personen, z.B. eine Familie, gibt es die praktische Gruppenanmeldung. Da kann man wenigstens gemeinsam zahlen und hat den Status aller gestellten Anträge im Blick. Gestellt werden muss der Antrag mindestens 72 Stunden vor Abflug. Das offizielle Formular ist unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ im Internet erreichbar. Die Ausstellung kostet 14 US-Dollar, bezahlt werden muss per Paypal oder Kreditkarte. Neben dem offiziellen Formular gibt es zahlreiche weitere Webseiten, die das Gleiche anbieten und angeblich die Antragstellung erleichtern, aber vor allem zusätzliches Geld kassieren. Die US-Behörden raten dringend, nur das offizielle Portal zu verwenden.

Was bereitet man sinnvollerweise vor?

Zunächst mal natürlich den Reisepass. Der muss maschinenlesbar und zum Zeitpunkt der Einreise noch mehr sechs Monate lang gültig sein. Die Passnummer, nach der gefragt wird, steht rechts oben. Wer die neue Vereinfachung nutzen will, der scannt sich schon mal die Hauptseite des Reisepasses ein.

Gefragt wird außerdem nach einer US-Kontaktperson oder einer Wohnadresse in den Vereinigten Staaten. Das kann das Hotel sein, das man als erstes ansteuert. Hierfür bereitet man sich Hotelname, Straße, Ort, Staat und Telefon vor. Wer keinen Bekannten in den Staaten und noch kein Hotel gebucht hat, schreibt nachher „UNKNOWN“ (unbekannt) in die entsprechenden Felder.

Schließlich hält man auch den Personalausweis bereit. Im Formular wird nämlich auch nach der nationalen Identitätsnummer gefragt. Die gibt es in Deutschland eigentlich nicht. Es wird stattdessen empfohlen, die Personalausweisnummer (engl. Identity Card Number) einzugeben. Die steht in der rechten oberen Ecke des deutschen Personalausweises. Grundsätzlich geht auch UNKNOWN.

Gebraucht wird schließlich auch die Kreditkarte, für die Zahlung der 14 US-Dollar.

Und dann sollte man natürlich Zeit mitbringen und Ruhe. Auch wenn viele etwas anderes schreiben: Eine halbe Stunde dauert die Prozedur in der Regel schon.

Was gibt es bei der Ausfüllung des ESTA-Formulars zu beachten?

Die US-Behörden beruhigen: Mehr als 99 Prozent der Anträge aus Deutschland, Österreich und Schweiz gehen problemlos durch. Aber es gibt natürlich Ausnahmen. Das sind die wichtigsten:

  • Hauptfehler ist eine falsch übertragene Passnummer. Besonders leicht werden die Null und das O verwechselt. Dazu ein wichtiger Tipp vom Bundesinnenministerium:  “Zur Vermeidung sinntragender Wörter und zur Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit wurde (bei der Passnummer) auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U) und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet.” Es ist also die Null…
  • Wirklich ärgerliche Folgen haben auch Tippfehler im Namen: Gefährlich sind vor allem Umlaute. Die Namen und anderen Daten sollten genauso angegeben werden, wie sie im unteren, maschinenlesbaren Teil des Passes stehen. Aus „ä“ wird „ae“, aus „ß“ wird „ss“.
  • Problematisch sind zudem Namensänderungen. Wer wegen Heirat, Scheidung oder aus anderen Gründen seinen Namen gegenüber dem im Pass stehenden geändert hat, der sollte unbedingt einen neuen Pass beantragen und dann auch gleich einen neuen ESTA-Antrag stellen.
  • Manchmal kommt man – z.B. wegen schlechter Online-Verbindung – auch nicht dazu, den Antragsablauf komplett zu durchlaufen. Das Ergebnis ist ein halb gestellter Antrag. Jetzt heißt es, diesen Vorgang wieder zu finden und zu beenden. Ein neuer Antrag scheitert, weil keine zwei gleichzeitig laufen können.
  • Schließlich gibt es Fälle, in denen aus Versehen falsch geklickt wurde. Wer also z.B. aus Versehen angegeben hat, drogensüchtig zu sein, sich an Spionage zu beteiligen oder eine kriminelle Vergangenheit zu haben, der kann das Traveller Communication Center der TSA in den USA anrufen und sich unter der Telefonnummer 001/202/3255120 helfen lassen.

Und wenn gar nichts weiterhilft, dann bleibt immer noch, bei einem US-Konsulat ein Visum zu beantragen.

Welche Vereinfachung ist neu?

Wer das will, der kann neuerdings einen Scan oder ein Foto seines maschinenlesbaren Reisepasses auf die Webseite hochladen. Das Formular liest sich diverse Daten wie die Passnummer und den Namen selbst aus. Tippfehler sind dann nicht mehr möglich.

Wie lange ist ESTA gültig?

ESTA ist zwei Jahre gültig. Danach muss es neu beantragt werden. Die Frist läuft ab der ersten Einreise mit der ESTA-Genehmigung (also nicht ab Antrags- oder Genehmigungsdatum. Wer sich nicht mehr sicher ist, wann der Termin abläuft, der kann online seine Einreisen überprüfen: https://i94.cbp.dhs.gov/I94/#/history-search

(hwr)

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