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Allgemeine Testpflicht für Flugreisende bis 12. Mai

Covid-Test vor Abflug: Pflicht für alle Flugreisenden ab 28. März, Foto: iStock/Plyushkin

Für alle Reisenden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, gilt ab Dienstag, den 30. März, eine allgemeine Corona-Testpflicht. Passagiere müssen demnach vor Abflug ein negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen.

Bund und Länder haben die Einführung einer allgemeinen Testpflicht für Flugreisende, die nach Deutschland einreisen, beschlossen. Diese trat am Dienstag, den 30.3., in Kraft und gilt zunächst bis zum 12. Mai. Ein generelles Verbot von Urlaubsreisen ist jedoch vom Tisch.

„Personen, die einen entsprechenden Testnachweis nicht vor Abreise ihrem Beförderer vorlegen können, dürfen nicht befördert werden“, steht in der Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Und: „Mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können beziehungsweise einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach Deutschland verursachen.“

Tests und Quarantäne auf eigene Kosten

Der Test darf laut Gesundheitsministerium frühestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein. Im Falle eines positiven Testergebnisses müssen sich Reisende vor Ort in Quarantäne begeben.

Die Kosten dafür und für die Tests müssen die Reisenden selbst tragen. Die Regelung gilt für Flugreisen generell, bei Einreisen aus Risikogebieten auch dann, wenn Reisende mit Zug oder Auto unterwegs sind.

 

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