In Leipzig und München wird derzeit heftig um die Bettensteuer gerungen. Unumstritten ist, dass diese Taxe inzwischen auch auf Geschäftsreisen erhoben werden darf.
Zwischen Flensburg und Freiburg erheben rund 40 Städte unter Begriffen wie City Tax, Bettensteuer, Kultur- oder Tourismusförderabgabe Gebühren, die direkt an die Stadtkämmerei gehen. Die Abgabe ist heiß umstritten. Hoteliers, Reiseunternehmen sowie Verbände wie die Dehoga und die Handelskammern halten sie für überflüssig und kontraproduktiv.
Für die Städte dagegen sind diese Abgaben ein willkommener Ausgleich. Denn 2010 – kaum einer erinnert sich noch daran – machte die FDP der Bettenbranche ein Geschenk und senkte den Steuersatz auf Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent. Das Gegenmittel der lokalen Kämmerer hieß Bettensteuer, die zunächst nur für touristisch veranlasste Aufenthalte erhoben wurde.
Doch seit der Veröffentlichung eines Urteils des Verfassungsgerichts zu „örtlichen Übernachtungssteuern von Beherbergungsbetrieben“ am 17. Mai 2022 stehen zwei Dinge fest: Die City-Tax widerspricht nicht dem Grundgesetz und für Sonderregeln gibt es keine Veranlassung. Damit kassierten die Karlsruher Richter das Junktim ein, dass „beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen“, also Dienstreisen, von der Abgabe ausgenommen seien. Jede Stadt kann, muss aber nicht, auch Geschäftsreisen in ihr Steuermodell einschließen.
(Hinzugefügt am14.2.2023) Dresden hat sich nach dem Urteil nicht lange bitten lassen und eine entsprechende Satzungsänderung der Bettensteuer durchgesetzt. Die tritt ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft und schließt dann auch dienstliche Übernachtungen mit ein. Die Abgabe beträgt sechs Prozent des Übernachtungspreises.
Gegenwärtig versuchen zwei urbane Schwergewichte – Leipzig und München – eine Kopfsteuer gegen den Widerstand der Hotelbranche und Landesregierung durchzusetzen. Leipzig unternimmt dabei den zweiten Versuch, unfallfrei die Bettensteuer einzuführen. Starttermin ist der 1. April 2023. Und damit dies auch an diesem ominösen Datum kein Scherz wird, verspricht die Stadt diesmal auch eine rechtlich wasserfeste Beherbergungssteuersatzung. Denn den ersten Versuch vor fast vier Jahren hat das Oberverwaltungsgerichts Bautzen für unwirksam erklärt.
Vorgesehen ist nun eine Taxe von fünf Prozent des für die einzelne Übernachtung geschuldeten Entgelts einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zu entrichten sind diese Gebühren von allen – auch Geschäftsreisenden – außer Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Kommt sie, dann rechnet Leipzig mit 6,5 Millionen Euro in diesem Jahr und 9,5 Millionen Euro im nächsten.
Während man in Leipzig wegen der City-Angabe bereits einen jahrelangen Streit vor Gericht ausgetragen hat, könnte der noch München blühen. Auch dort wollte man bereits 2010 einen Übernachtungsobolus aufschlagen. Doch es kam nie dazu. Im vergangenen November kündigte München eine neue Initiative an. Die Höhe des Gebührensatzes entspricht dem von Leipzig. Rund 40 Millionen Euro könnte diese von Gegnern betitelte „Strafsteuer“ in die Kassen der Stadt spülen.
Doch ob und vor allem wann München eine Bettensteuer, City Tax, oder Matratzengebühr bekommt, ist offen. Schließlich hat es im ganzen Freistaat noch kein Ort gewagt, eine solche Abgabe zu verlangen. Innenminister Joachim Herrmann will demnächst eine entsprechende gesetzliche Vorlage erarbeiten, die eine Bettensteuer verbietet. Und Münchens Bürgermeister Dieter Reiter hat vorsorglich schon angekündigt, dass er dann vors Verwaltungsgericht zieht. Somit ist letztendlich nur eines sicher: Wenn München je eine Bettensteuer durchsetzt, dann wird sie auch für Business Traveller gelten. Und das widerspricht laut Bundesverfassungsgericht zumindest nicht dem Grundgesetz …
(thy)
Budget-Hotels im Test: Solider Service, große Preisunterschiede
Neuer Anlauf: München plant Übernachtungssteuer
Hotelmarkt Deutschland: Trend zu Mixed-Used Assets