Rubriken

In unseren Rubriken News, Mobil, Hotel, Ziele, Technik, Lifestyle und Service finden Sie exklusive Beiträge rund um das Thema Geschäftsreise. Viel Freude beim Lesen!

Rubriken

Aktuelle Ausgabe

BusinessTraveller 02/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business Class-Suiten * 4 h in New York * Trendanalyse Longstay * Test KLM Business Class * Destination Paris 2024

Aktuelle Ausgabe

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreise­magazin im Segment der Publikums­zeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.

Über uns

newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Newsletter abonnieren

BusinessTraveller International

BusinessTraveller 02/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business Class-Suiten * 4 h in New York * Trendanalyse Longstay * Test KLM Business Class * Destination Paris 2024


Aboservice
Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Aboservice

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.
Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

Weiterlesen

SUCHE

Bettensteuer: Umstrittenes Kopfgeld – auch für Geschäftsreisende

Bett Bettensteuer City Tax Abgabe
Foto: iStock/Studio-Annika

In Leipzig und München wird derzeit heftig um die Bettensteuer gerungen. Unumstritten ist, dass diese Taxe inzwischen auch auf Geschäftsreisen erhoben werden darf.

Zwischen Flensburg und Freiburg erheben rund 40 Städte unter Begriffen wie City Tax, Bettensteuer, Kultur- oder Tourismusförderabgabe Gebühren, die direkt an die Stadtkämmerei gehen. Die Abgabe ist heiß umstritten. Hoteliers, Reiseunternehmen sowie Verbände wie die Dehoga und die Handelskammern halten sie für überflüssig und kontraproduktiv.

Für die Städte dagegen sind diese Abgaben ein willkommener Ausgleich. Denn 2010 – kaum einer erinnert sich noch daran – machte die FDP der Bettenbranche ein Geschenk und senkte den Steuersatz auf Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent. Das Gegenmittel der lokalen Kämmerer hieß Bettensteuer, die zunächst nur für touristisch veranlasste Aufenthalte erhoben wurde.

 Bettensteuer gilt auch für dienstreisende

Doch seit der Veröffentlichung eines Urteils des Verfassungsgerichts zu „örtlichen Übernachtungssteuern von Beherbergungsbetrieben“ am 17. Mai 2022 stehen zwei Dinge fest: Die City-Tax widerspricht nicht dem Grundgesetz und für Sonderregeln gibt es keine Veranlassung. Damit kassierten die Karlsruher Richter das Junktim ein, dass „beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen“, also Dienstreisen, von der Abgabe ausgenommen seien. Jede Stadt kann, muss aber nicht, auch Geschäftsreisen in ihr Steuermodell einschließen.

(Hinzugefügt am14.2.2023) Dresden hat sich nach dem Urteil nicht lange bitten lassen und eine entsprechende Satzungsänderung der Bettensteuer durchgesetzt. Die tritt ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft und schließt dann auch dienstliche Übernachtungen mit ein. Die Abgabe beträgt sechs Prozent des Übernachtungspreises.

Stadt gegen Landesregierung

Gegenwärtig versuchen zwei urbane Schwergewichte – Leipzig und München – eine Kopfsteuer gegen den Widerstand der Hotelbranche und Landesregierung durchzusetzen. Leipzig unternimmt dabei den zweiten Versuch, unfallfrei die Bettensteuer einzuführen. Starttermin ist der 1. April 2023. Und damit dies auch an diesem ominösen Datum kein Scherz wird, verspricht die Stadt diesmal auch eine rechtlich wasserfeste Beherbergungssteuersatzung. Denn den ersten Versuch vor fast vier Jahren hat das Oberverwaltungsgerichts Bautzen für unwirksam erklärt.

Vorgesehen ist nun eine Taxe von fünf Prozent des für die einzelne Übernachtung geschuldeten Entgelts einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zu entrichten sind diese Gebühren von allen – auch Geschäftsreisenden – außer Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Kommt sie, dann rechnet Leipzig mit 6,5 Millionen Euro in diesem Jahr und 9,5 Millionen Euro im nächsten.

Während man in Leipzig wegen der City-Angabe bereits einen jahrelangen Streit vor Gericht ausgetragen hat, könnte der noch München blühen. Auch dort wollte man bereits 2010 einen Übernachtungsobolus aufschlagen. Doch es kam nie dazu. Im vergangenen November kündigte München eine neue Initiative an. Die Höhe des Gebührensatzes entspricht dem von Leipzig. Rund 40 Millionen Euro könnte diese von Gegnern betitelte „Strafsteuer“ in die Kassen der Stadt spülen.

Gebühr für jeden volljährigen Gast

Doch ob und vor allem wann München eine Bettensteuer, City Tax, oder Matratzengebühr bekommt, ist offen. Schließlich hat es im ganzen Freistaat noch kein Ort gewagt, eine solche Abgabe zu verlangen. Innenminister Joachim Herrmann will demnächst eine entsprechende gesetzliche Vorlage erarbeiten, die eine Bettensteuer verbietet. Und Münchens Bürgermeister Dieter Reiter hat vorsorglich schon angekündigt, dass er dann vors Verwaltungsgericht zieht. Somit ist letztendlich nur eines sicher: Wenn München je eine Bettensteuer durchsetzt, dann wird sie auch für Business Traveller gelten. Und das widerspricht laut Bundesverfassungsgericht zumindest nicht dem Grundgesetz …

(thy)

Das könnte Sie auch noch interessieren:

Budget-Hotels im Test: Solider Service, große Preisunterschiede

Neuer Anlauf: München plant Übernachtungssteuer

Hotelmarkt Deutschland: Trend zu Mixed-Used Assets

 

 



  • Der zweisprachige e-Katalog BWH-MICE Guide 2024 ist mit knapp 90 BWH-Tagungshotels online und sorgt mit geballten Informationen rechtzeitig für neue Inspiration bei der Tagungsplanung.

    Profitieren Sie von mehr Auswahl und professionellem Buchungsservice.
  • Anhaltende Service-Unterbrechungen, steigende Kosten und wachsender Nachhaltigkeitsdruck. Berücksichtigen Unternehmen bei der Planung ihrer Reiseprogramme die großen Herausforderungen von heute? In diesem eBook erfahren Sie:
    • Mehr zum Status Quo deutscher Geschäftsreisen und wie Experten die wichtigsten Herausforderungen von Unternehmen einschätzen
    • Warum Geschäftsreisen wieder auf dem Vormarsch sind
    • Was Geschäftsreisen zu einer Herausforderung macht
    • Wie man ein Mobilitätsprogramm aufbaut, das für alle besser funktioniert