Aufregung in der Münchner Hotellerie: Auf der Suche nach neuen Geldquellen will die Stadtkämmerei laut Beschlussvorlage für den Finanzausschuss nächste Woche eine Bettensteuer einführen.
Geht es nach den Plänen der Münchner Stadtkämmerer, dann wird die Spesenabrechnung für Übernachtungen in München komplizierter. Der Verbands-Website Hogapage zufolge ist eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent geplant.
Sie wird für alle touristischen wie beruflich bedingten Reisen gelten. Lediglich Minderjährige sind von der neuen Matratzentaxe ausgenommen. Die fünf Prozent werden auch nicht auf Zusatzleistungen wie Frühstück, Halbpension bzw. Wellnesspakete erhoben. Die Bettensteuer soll der bayerischen Landeshauptstadt bei circa zwei Millionen Euro Ausgaben für die Verwaltung jährlich rund 40 bis 60 Millionen Euro in die Kasse spülen.
Von einer „Strafsteuer“ und „Mittelstandsvernichtungsprogramm erster Güte“ spricht allerdings Angela Inselkammer, Präsidentin der Dehoga Bayern. Sie warnt vor einer „toxischen Mischung“ aus den Folgen der Pandemie, des Ukraine-Krieges, der Inflation und Konsumzurückhaltung.
Den Versuch, die Bettensteuer als zusätzliche Geldquelle zu erschließen, unternimmt die Münchner Stadtkämmerei nicht zum ersten Mal. Schon einmal 2010 hatte die Stadt beschlossen, ein Kopfgeld von 2,50 Euro je Übernachtung zu erheben. Der Beschluss wurde jedoch nie umgesetzt.
Ob die Übernachtungssteuer nächste Woche tatsächlich kommt, hängt noch von der bayerischen Regierung sowie dem Innenministerium ab. Da die Matratzentaxe zum ersten Mal in Bayern eingeführt wird, müssen beide Institutionen zustimmen.
Die Stadtkämmerei aber hat guten Grund, an die Umsetzung ihrer Bettensteuer zu glauben. Denn seit dem letzten Versuch vor zwölf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit einer Übernachtungssteuer festgestellt. Inzwischen verlangen so gut wie alle Metropolen – angefangen von Berlin über Leipzig bis Hamburg – die ungeliebte Kopfsteuer.
(thy)
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