Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Mehraufwendungen bei Verpflegung sowie Übernachtungskosten auf Auslandsdienstreisen und Auslandsgeschäftsreisen ab 1. Januar 2022 bekanntgegeben.
Bei Geschäftsreisen ins Ausland gelten andere Pauschbeträge als bei dienstlichen Aufenthalten innerhalb Deutschlands. Das Bundesfinanzministerium passt die gültigen Sätze jährlich an.
Für das Jahr 2022 ist der Anpassungs-Umfang jedoch sehr übersichtlich: Angesichts der sehr geringen Geschäftsreisetätigkeit im Jahr 2021 hat das Ministerium die Sätze von 2021 einfach beibehalten und auf das neue Jahr übertragen. Es gibt also keine neue Liste, sondern es gilt die „Übersicht über die ab 1. Januar 2021 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland“ weiter.
Für alle, die ihre Reisekosetnabrechnungen noch nicht fertig haben, stellen wir hier die offiziellen Jahreslisten des Bundesoifnanzamts seit 2016 zur Verfügung:
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Die Verpflegungsmehraufwendungen bei Reisekosten im Inland haben sich seit 2014 nicht geändert. Die Sätze und alle Details erfahren Sie hier: