Für die erstmalige Einreise benötigen deutsche Staatsbürger ab Oktober eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
Wer das erste Mal nach Neuseeland reist, muss sich ab dem 1. Oktober 2019 digital registrieren. Ab dem 1. Juli 2019 kann die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Neuseeland auf der Webseite der Einwanderungsbehörde angefordert werden. Wichtig: Die ETA muss auch beantragt werden, wenn es sich bei der Einreise nach Neuseeland nur um einen Zwischenstopp handelt und sich der Reisende lediglich im Transitbereich aufhält. Der ETA-Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor Beginn der Reise gestellt werden, empfiehlt die Einwanderungsbehörde.
Die ETA für Neuseeland kostet im Rahmen einer Online-Beantragung zwölf Neuseeland-Dollar (rund sieben Euro). Bei einer Registrierung über die App fallen Gebühren in Höhe von neun Neuseeland-Dollar (ca. 5,40 Euro) an. Daneben wird eine Touristenabgabe in Höhe von 35 Neuseeland-Dollar (ca. 21 Euro) berechnet. Das Praktische: Ist die ETA für Neuseeland erstmal erteilt, gilt sie für die Dauer von 90 Tagen innerhalb von zwei Jahren – unabhängig von der Anzahl der Einreisen.
Mehr dazu auf www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas
(Quelle: Auswärtiges Amt)