Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die ab dem 1. Januar 2019 geltenden Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Dienstreisen ins Ausland.
180 Länder umfasst die aktuelle Liste des Bundesfinanzministeriums zu den Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen auf Geschäftsreisen. Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) zählt Änderungen bei 33 Ländern, für die die Verpflegungssätze entweder erhöht oder gesenkt wurden. Das betrifft beispielsweise Dienstreisen nach Österreich, Italien, Griechenland oder auch Indien. Bis dato lag die Übernachtungspauschale auf einer Geschäftsreise nach Griechenland beispielsweise bei 89 Euro. Ab dem 1. Januar 2019 können pro Nacht 135 Euro geltend gemacht werden.
Die aktuelle Übersicht der Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen finden Sie hier zum Download: www.bundesfinanzministerium.de
Für Länder, die auf der Liste des Bundesfinanzministeriums nicht gesondert ausgewiesen sind, gelten übrigens die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Luxemburg.
(Quellen: VDR/vdr-service.de; Bundesministerium der Finanzen/www.bundesfinanzministerium.de)