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Teil-Lockdown: Hotels bleiben nur für notwendige nicht touristische Zwecke geöffnet

Teil-Lockdown November 2020
Bundesregierung beschließt Teil-Lockdown für den Monat November. Foto: iStock.com/Natalie_magic

„Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung“ – mit diesen Worten kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel einen bundesweiten Teil-Lockdown an, der ab dem 2. November bis zum Monatsende gelten soll.

Um eine „akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden“, wird das öffentlich Leben wie im ersten Lockdown im Frühjahr wieder heruntergefahren. Alle Bürger sind dazu aufgefordert, ihre Kontakte auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Restaurants und Freizeiteinrichtungen müssen ab dem 2. November schließen, Messen und andere Veranstaltungen werden gestrichen.

Und: Nicht notwendige private Reisen und Besuche bei Verwandten sollen vermieden werden. In der gesamten Republik bleiben Übernachtungsangebote nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geöffnet. Für Dienstreisende heißt das: Dringende geschäftliche Aufenthalte sind möglich. Die umstrittenen Beherbergungsverbote sind damit hinfällig.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) prüft nun rechtliche Schritte gegen die Lockdown-Beschlüsse der Bundesregierung. Restaurants und Hotels seien keine Pandemietreiber, der Branche drohe der Kollaps, heißt es seitens der Interessenvertreter. „Sollte unsere Branche aus pandemiebedingten Gründen quasi mit einem Berufsverbot belegt werden und damit eine Sonderlast in der Corona-Pandemie tragen, müssen die politisch Verantwortlichen schnell und vollumfänglich für den Schaden aufkommen“, so Dehoga-Präsident Guido Zöllick.

 

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