Rubriken

In unseren Rubriken News, Mobil, Hotel, Ziele, Technik, Lifestyle und Service finden Sie exklusive Beiträge rund um das Thema Geschäftsreise. Viel Freude beim Lesen!

Rubriken

Aktuelle Ausgabe

BusinessTraveller 06/2023

Unter anderem mit diesen Themen: Die neue E-Mobilität * Flugverkehr Nordamerika * Stopover-Programme * Washington * Hotel-News * Business-Outfits

Aktuelle Ausgabe

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreise­magazin im Segment der Publikums­zeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.

Über uns

newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Newsletter abonnieren

BusinessTraveller International

BusinessTraveller 06/2023

Unter anderem mit diesen Themen: Die neue E-Mobilität * Flugverkehr Nordamerika * Stopover-Programme * Washington * Hotel-News * Business-Outfits


Aboservice
Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Aboservice

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.
Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

Weiterlesen

SUCHE

Teil-Lockdown: Hotels bleiben nur für notwendige nicht touristische Zwecke geöffnet

Teil-Lockdown November 2020
Bundesregierung beschließt Teil-Lockdown für den Monat November. Foto: iStock.com/Natalie_magic

„Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung“ – mit diesen Worten kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel einen bundesweiten Teil-Lockdown an, der ab dem 2. November bis zum Monatsende gelten soll.

Um eine „akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden“, wird das öffentlich Leben wie im ersten Lockdown im Frühjahr wieder heruntergefahren. Alle Bürger sind dazu aufgefordert, ihre Kontakte auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Restaurants und Freizeiteinrichtungen müssen ab dem 2. November schließen, Messen und andere Veranstaltungen werden gestrichen.

Und: Nicht notwendige private Reisen und Besuche bei Verwandten sollen vermieden werden. In der gesamten Republik bleiben Übernachtungsangebote nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geöffnet. Für Dienstreisende heißt das: Dringende geschäftliche Aufenthalte sind möglich. Die umstrittenen Beherbergungsverbote sind damit hinfällig.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) prüft nun rechtliche Schritte gegen die Lockdown-Beschlüsse der Bundesregierung. Restaurants und Hotels seien keine Pandemietreiber, der Branche drohe der Kollaps, heißt es seitens der Interessenvertreter. „Sollte unsere Branche aus pandemiebedingten Gründen quasi mit einem Berufsverbot belegt werden und damit eine Sonderlast in der Corona-Pandemie tragen, müssen die politisch Verantwortlichen schnell und vollumfänglich für den Schaden aufkommen“, so Dehoga-Präsident Guido Zöllick.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Grünes Licht für Geschäftsreisen zwischen Deutschland und Singapur

Rückkehrer aus Risikogebieten: Quarantänepflicht ab dem 8. November



  • CONVENTION AUSTRIA NEWS 2023

    Sie wollen wissen, was es in der führenden Meeting Destination Österreich Neues gibt? Hier finden Sie alle Informationen zu neueröffneten Tagungshotels und Kongresszentren, außergewöhnlichen Locations für Ihre Events und abwechslungsreichen Incentives in der Natur für Ihr Team. Lassen Sie sich für die Planung Ihrer Veranstaltung in Österreich inspirieren.

    Broschüre öffnen