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Einreisesperre für Corona-Virusvarianten-Gebiete

Einreise Corona-Virusvarianten-Gebiete
Einreisesperre für Personen aus Corona-Virusvarianten-Gebieten. Foto: iStock.com/brittak

Beschlossene Sache: Ab morgen gilt in Deutschland eine Einreisesperre für Personen aus Virusvarianten-Gebieten. 

Ab Samstag, 30. Januar, ist die Einreise nach Deutschland für Personen aus Ländern, in denen die hochansteckenden Corona-Mutationen auf dem Vormarsch sind, verboten. Die Bundesregierung verabschiedete dafür ein Beförderungsverbot für Airlines, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen. Dieses soll zunächst bis zum 17. Februar 2021 gelten. Zu den sogenannten Virusvarianten-Gebieten zählen unter anderem Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien.

Ausnahmen für die Einreisesperre soll es unter anderem für deutsche Staatsbürger sowie Bürger anderer Nationalität mit Wohnhaft in Deutschland geben. Auch Personen auf der Durchreise sind von der Einreisesperre ausgenommen. Somit werde beispielsweise nicht der gesamte Flugverkehr in diese Länder eingestellt, sondern lediglich einzelne Verbindungen gestrichen. Den Warenverkehr soll das Einreiseverbot ebenfalls nicht tangieren.

Erst vor einer Woche gab die Bundesregierung eine neue Unterteilung der Corona-Risikogebiete in Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete bekannt. Eine Übersicht für die sogenannten Virusvariantengebiete gibt das Robert-Koch-Institut hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

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