Die Bundesregierung führt eine neue Unterteilung der Corona-Risikogebiete ein. Mehr 20 Länder gelten damit als Hochrisikogebiete, darunter Portugal, Spanien und Tschechien.
Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete – das sind die neuen Kategorien, in denen wir uns ab sofort auf der Corona-Landkarte bewegen. Bis dato wurde lediglich zwischen „normalen“ Risikogebieten und Gebieten mit einer hohen Anzahl an Infizierten mit einer der besonders ansteckenden Virusvarianten unterschieden.
Mehr als 20 Länder gelten derzeit als Hochinzidenzgebiete, im Regelfall mit einem Inzidenzwert über 200. Ab Sonntag sollen für diese Länder verschärfte Einreiseregeln gelten. Als Corona-Hochrisikogebiete gelten unter anderem Israel, Portugal, Spanien, die USA und die Vereinigten Arabischen Emirate. Als „normale“ Risikogebiete gelten derzeit die meisten Länder in Europa. Aktuelle Virusvarianten-Gebiete sind Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien. Die vollständige Liste finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Reisende aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten müssen bei der Einreise einen Corona-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Für „normale“ Risikogebiete reicht ein Test, der spätestens 48 Stunden nach der Einreise in Deutschland durchgeführt wird. Zudem müssen sie sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, die ab dem fünften Tag durch ein zweites negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden kann.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union planen zudem neue Regulierungen, um vermeidbare Reisen größtenteils einzudämmen. Eine weitere Neuerung gibt es bereits: Wer ab Sonntag aus einem anderen EU-Staat nach Frankreich einreisen will, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Gültig sind dabei lediglich PCR-Tests, die höchstens 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurden. Für Pendler soll es Ausnahmeregelungen geben.
Emirates testet den Travel Pass der IATA
Das hat es mit dem Travel Pass der IATA auf sich
Rückkehrer aus Risikogebieten: Quarantänepflicht