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Einreisehindernis: Problemstempel im Reisepass

Foto: iStock

Zweitpass als Lösung

Ein zweiter Reisepass löst für Geschäftsleute das Problem mit den unerwünschten Sichtvermerken. Dafür muss es allerdings driftige Gründe geben, denn gemäß § 1 Abs. 3 Passgesetz darf niemand mehrere bundesdeutsche Pässe besitzen. Wer dagegen verstößt, kann sogar mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belangt werden.

Doch wer ein „berechtigtes Interesse“ hat und in seinem Antrag schlüssig begründen kann, warum er einen zweiten Reisepass benötigt, wird keine Schwierigkeit haben, ihn zu erhalten. Das „berechtigte Interesse“ liegt nämlich immer dann vor, wenn der Antragsteller in ein Land reisen will, das ihm die Einreise verweigert wegen des Sichtvermerks eines anderen Landes. Der Zweitpass ist allerdings im Gegensatz zum Erstpass, der zehn Jahre gilt, auf eine Laufzeit von sechs Jahren begrenzt und muss danach erneut beantragt werden.

(thy)

Weiterlesen:

Übersetzt und zum Download: TSA-Checkliste für die Einreise in die USA

Nie mehr verwechseln: Null und O in der Passnummer

Arbeitsvisum im Ausland – so funktioniert’s

USA: Vergleichs-Tool für vereinfachte Einreise

 

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