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Einreise Großbritannien: Was bitte ist ETA?

Europäische Staatsangehörige müssen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA) vorlegen,
Europäische Staatsangehörige müssen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA) vorlegen. Foto: iStock/melis82

Ab Herbst wird es ernst. Katar beginnt dann als erstes Land mit der obligatorischen Online-Registrierung ETA für Reisen nach Großbritannien. Es folgen weitere Golfstaaten und zuletzt die EU und USA.

Einreisen in das Vereinigte Königreich ist nach dem Brexit mühsamer geworden. Seit Ende 2021 kommt kein EU-Bürger auf die Insel ohne Reisepass. Jetzt zieht  Großbritannien noch einmal die Schrauben an der Grenzkontrolle an und verlangt für ausgesuchte Staaten die lange angekündigte sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA).

An Katar wird zuerst geübt

Quasi zum Üben beginnt bereits ab Oktober dieses Jahres das Emirat Katar mit der ETA-Registrierung. Im Februar 2024 sollen dann Jordanien sowie die restlichen Golfstaaten Bahrain, Oman, Kuwait, Saudi Arabien und Vereinigte Arabische Emirate folgen. Erst danach werden schrittweise die EU-Staaten und die USA an das ETA-System angeschlossen. Ausgenommen ist Irland, das keinerlei Kontrollen für die Einreise ins Vereinigte Königreich benötigt.

Mit ETA digitalisiert der britische Grenzschutz praktisch die gesamte Personenkontrolle. Ohne ETA werden Reisende gar nicht erst ins Flugzeug, in die Bahn oder aufs Schiff gelassen. Zugleich ersetzt die Vorregistrierung bei ETA nicht die analoge Passkontrolle bei der Ankunft. Grundsätzlich bedeutet das, dass trotz eines positiven ETA-Bescheids Reisenden immer noch das Betreten des Landes verweigert werden kann.

ETA ist ESTA auf britisch

Als Vorbild haben die britischen Grenzschützer bei ihren Freunden in den USA abgeguckt. ESTA ist praktisch die Blaupause für ETA und gilt folglich für Länder, die für Großbritannien kein Visum benötigen. Innerhalb Europas zählen dazu alle EU-Mitgliedsstaaten. An der endgültigen Länderliste wird aber noch gefeilt.

Eine ETA-Registrierung ist für zwei Jahre gültig. In dieser Zeitspanne sind beliebig viele Einreisen in das Königreich möglich. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate und der Zweck der Reise muss angegeben werden. Er darf touristisch sowie geschäftlich sein. Die dritte Möglichkeit sind Kurzzeitstudien (Sprachferien, Studentenaustausch).

Wie auch bei ESTA ist die Bearbeitung der ETA-Registrierung nicht umsonst. Die Gebühren betragen zehn Pfund und tragen zur Finanzierung des Systems bei.

(thy)

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