Ab Samstag müssen sich heimkehrende Reisende aus sogenannten Risikogebieten einem Corona-Test unterziehen. Welche Länder zählen aktuell dazu? Und: Kann künftig ein Corona-Pflichttest erzwungen werden?
Jetzt ist es amtlich: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht den Corona-Test für Einreisende aus Risikogebieten ab Samstag, 8. August zur Pflicht. Er sei ein „Eingriff in die Freiheit des Einzelnen“, aber „zumutbar“, so Spahn. Die Corona-Pflichttests sollen kostenlos sein; im Übrigen auch für Reisende aus Nicht-Risikogebieten. Nach derzeitigem Kenntnisstand will der Bund alle Laborkosten dieser Präventivmaßnahme übernehmen.
Bis dato waren die Tests freiwillig, die Nachfrage war allerdings groß: Laut Medienberichten haben im Testzentrum am Flughafen Frankfurt bereits über 40.000 Personen einen Rachenabstrich gemacht (Stand Montag, 3. August 2020). Wer aus einem Risikogebiet einreist und keinen negativen Corona-Test vorweisen kann, muss sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben.
Mit dem Inkrafttreten der Testpflicht soll es laut Bundesgesundheitsministerium so geregelt sein, dass sich Reisende aus Risikogebieten entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen, oder aber innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise, beispielsweise direkt am Flughafen. Aber auch bei der Einreise mit Auto oder Bahn sollen die Testkapazitäten ausgebaut werden. Weitere lokale Corona-Teststellen kann man beispielsweise beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 erfragen.
Zu den innereuropäischen Risikogebieten zählen derzeit die spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra sowie Luxemburg. Außerdem auf der Liste, die vom Robert-Koch-Institut laufend angepasst wird: Teile der Türkei, die USA, Brasilien, Ägypten, Marokko und Südafrika.
Die vollständige Liste können Sie hier abrufen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Wer den Corona-Pflichttest verweigert, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Jörg Radek, Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), äußerte sich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber: „Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang.“ Konkret müsse das aber auf Landesebene entschieden werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/quarantaene-einreise/2371468
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