Ab dem 15. September gibt es keine kostenlosen Tests mehr für Rückkehrer aus Risikogebieten. Dann heißt es: Quarantäne mit empfindlichen Bußgeldern bei Nichteinhaltung.
Die Laborkapazitäten seien endlich, deshalb schwenkt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn um und will Reiserückkehrer aus Risikogebieten künftig nicht mehr zum Corona-Test verpflichten. Wöchentlich müssten derzeit über 900.000 Corona-Tests untersucht werden. Erst vor wenigen Wochen beschloss die Bundesregierung verpflichtende Test für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel beschloss den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Spahn heute mit den Ministerpräsidenten der Länder. Reisende aus Risikogebieten sollen ab dem 15. September keine kostenlosen Tests mehr erhalten, sondern müssten sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Letztere kann verkürzen, wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann. Dieser darf allerdings erst fünf Tage nach der Rückkehr gemacht werden. Eine Ausnahme macht Bayern: Das Bundesland will bis mindestens 1. Oktober an kostenfreien Corona-Tests festhalten, auch für Reisende aus Nicht-Risikoländern.
Von vielen Seiten regt sich bereits Kritik an dieser Regelung. „Dem politischen Zickzackkurs fehlt es an Klarheit und Verlässlichkeit. Damit verwirrt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Urlauber“, bemängelt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender des Fraport, meint dazu: „Eine pauschal angeordnete Quarantäne bedeutet faktisch einen zweiten Lockdown für die Luftverkehrs- und Tourismusbranche und für alle Menschen, die über Ländergrenzen hinweg unterwegs sein müssen. Betroffen wären nicht nur Urlauber, sondern insbesondere auch Geschäftsreisende. Das wird der tatsächlichen Situation nicht gerecht, denn in einigen Ländern sind die Fallzahlen niedriger als in Teilen Deutschlands.“
Beim Treffen von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin wurden weiterhin Einschränkungen im Veranstaltungsbetrieb beschlossen. Großveranstaltungen bleiben voraussichtlich mindestens bis Jahresende untersagt. Wo immer möglich gelten der Sicherheitsabstand von 1,50 Meter sowie die Einhaltung der bekannten Hygienemaßnahmen.
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