Es stand schon lange zur Diskussion, doch jetzt haben sich EU-Parlament und EU-Staaten endlich geeinigt: In spe müssen Airlines noch mehr Passagierdaten an die jeweils nationalen Behörden weitergeben.
Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben sich bei dem Thema „erweiterte Passagierinformationen“ (Advanced Passenger Information oder API) geeinigt. Durch zwei Verordnungen wird damit der Rechtsrahmen gesetzt, um demnächst „die Sicherheit zu erhöhen und das Grenzmanagement in der EU zu erleichtern“.
Wie die EU-Kommission meldet, werden die neuen Vorschriften die Datenverfügbarkeit für Grenz- und Strafverfolgungsbehörden verbessern. Versprochen wird auch, dass dies unter vollständiger Einhaltung der EU-Datenschutzstandards geschehe. Zu den „erweiterten Passagierinformationen“ gehören unter anderem der Name des Fluggastes, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepassdaten sowie Fluginformationen.
Letzten Endes handelt es sich um Daten, die Airlines bereits heute für jeden USA-Flug an die US-Heimatschutzbehörde (Transportation Security Administration/TSA) vorab weiterleiten müssen. In Kombination mit anderen verfügbaren Daten der jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörden der EU-Mitglieder sollen auf diese Weise potenzielle Terroristen sowie Schwerkriminelle, die sich innerhalb der EU ungehindert bewegen, aufgespürt werden.
Die neuen Verordnungen gelten daher für Flüge innerhalb der EU sowie alle Flüge in die bzw. aus der EU-Zone. Gespeichert werden die Daten 48 Stunden. Die EU-Staaten und das Parlament müssen nun die Einigung nur noch verabschieden. Das gilt als Formsache, lediglich für welche Flüge – ob auch innerhalb der EU – die Vorschriften gelten sollen, steht noch nicht ganz fest.
(thy)
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