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Sechs Tipps, falls der Flug gestrichen wird

Annullierung Flugstreichung Cancelled
Foto: iStock/SiraFilm

Jeder gestrichene Flug bedeutet Stress für Betroffene. Meetings müssen umdisponiert, Zimmer umgebucht werden und dann erhält man keine Entschädigung für aufgewendete Kosten.

Die große Streikwelle in der Airline-Branche dürfte erst einmal vorbei sein. Aber es gibt genügend andere Gründe, warum Flüge unerwartet ausfallen. Für solche Fälle hat SAP Concur praktische Tipps, was Geschäftsreisende tun können:

Schritt Nummer eins: Direkte Info von der Fluggesellschaft

Immer einer der ersten, wichtigsten und zugleich lästigsten Schritte ist die Frage, was die Airline als Alternativen anbieten kann. Jede hat unterschiedliche Stornierungsrichtlinien. Wenn die Airline nicht schon alle Passagiere im Voraus informiert und umgebucht hat, wie das bei den Streiks im Frühjahr der Fall war, und Sie bereits am Airport sind, müssen folgende Aufgaben abgearbeitet werden:

  • Umbuchung auf einen alternativen Flug
  • Essens- und Unterkunftsgutscheine für den Fall einer größeren Verspätung
  • Reisegutschrift für einen zukünftigen Flug

Da vor Ort mit Sicherheit viele Passagiere vor dem Schalter der Airline auf Hilfe warten, bleibt nur die Hotline bzw. die Airline-App als Notlösung. Wenn Sie keine App auf dem Handy haben und die üblichen Suchmaschinen benutzen, achten Sie auf die korrekte Airline-Website. Betrüger fischen gerne über Fake-Portale Ihre Daten ab. So warnte die Lufthansa erst kürzlich vor falschen Web-Adressen.

Schritt Nummer zwei: Enthält Ihre Kreditkarte einen Reiseschutz?

Wer eine Firmenkreditkarte benutzt, kann deren Reiseschutzleistungen beanspruchen. Wie bei den Fluggesellschaften gibt es dafür unterschiedliche Regelungen. So muss der Flug etwa eine bestimmte Anzahl von Stunden verspätet sein, damit der Reiseschutz greift. Sammeln Sie auf jeden Fall Belege für den Grund der Flugverspätung/Annullierung und die nicht erstattungsfähigen Reisekosten.

Schritt Nummer drei: Wurde eine Geschäftsreiseversicherung abgeschlossen?

Eine Geschäftsreiseversicherung kann vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen eine flexible Absicherung sein, falls die Airline und das Kreditkartenunternehmen die Reisekosten nicht erstatten. In so einem Fall muss die Reiseversicherung zügig informiert werden (Hotline!). Bei Mitarbeitern größerer Firmen erübrigt sich meist eine eigene Geschäftsreiseversicherung, weil bereits eine Police für die Angestellten besteht.

Schritt Nummer vier: Kennen Sie ihre Passagierrechte?

Es lohnt sich immer, die Fluggastrechte der EU zu kennen, wenn sich Flüge verspäten oder abgesagt werden. Das Luftfahrtbundesamt ist die Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für alle aktuellen EU-Verordnungen zum Thema. Darüber hinaus gelten natürlich auch die eigenen Richtlinien der einzelnen Fluggesellschaften. Außerdem helfen Fluggastrechte-Websites wie Flightright.de und Fairplane.de gegen Provision bei der Durchsetzung von Kompensationsansprüchen.

Schritt Nummer fünf: Flüge mit verschiedenen Fluggesellschaften vermeiden

Wer nicht gerade ein Ein-Mann-Start-up aufzieht, der sollte zur teureren Buchungsvariante greifen und einen Flug mit einer Airline reservieren. Im Fall einer Annullierung hat er mehr Verhandlungsmacht, weil die Anschlussflüge durch einen annullierten Flug derselben Fluggesellschaft beeinträchtigt werden. Der Anbieter kann Sie entweder auf einen Partnerflug oder auf einen anderen von der Fluglinie durchgeführten Flug verweisen. Außerdem müssen Sie sich bei einer Klage nur mit einer Partei auseinandersetzen.

Schritt Nummer sechs: Mietwagen, Hotel etc. nicht vergessen

Ein Grund, warum Annullierungen so nervig sind, ist der Umstand, dass sie einen Rattenschwanz von Umbuchungen nach sich ziehen. Sobald Sie also ihre neuen Flugdaten kennen, müssen Hotel und andere Dienstleistungen angepasst werden. Wer keine Unterstützung von der Firma erhält oder als Selbständiger sowieso alles selbst erledigen muss, benutzt für die Änderungen Reiseplanungs-Apps wie TripIt Pro, Egencia oder Travelperk etc.

(thy)

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