Flight Right bietet in Kooperation mit dem Software-Berater Conovum Unternehmen die Möglichkeit, unkompliziert Regressansprüche ihrer Mitarbeiter bei Flugverspätungen zu stellen.
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben nur Passagiere und nicht die Unternehmen, die in der Regel die Flüge gebucht und bezahlt haben, bei Verspätung und Flugausfall einen Anspruch auf Entschädigung. Zugleich machten Geschäftsreisen in Vor-Corona-Zeiten rund 55 Prozent einen erheblichen Teil des weltweiten Passagierverkehrs aus. Doch wegen der Gesetzgebung, dem Datenschutz und Aufwand kümmern sich bisher nur wenige Betriebe um die Geltendmachung der individuellen Ansprüche ihrer Dienstreisenden.
Unternehmen verschenken also viel Geld. Und das, obwohl die Entschädigungszahlungen nicht den einzelnen Reisenden zustehen, sondern der jeweiligen Firma, die den Flug bezahlt hat. Philipp Kadelbach, Gründer und Chief Legal Officer von Flight Right: „Es gab bisher keine überzeugende Lösung, welche die rechtliche und tatsächlich komplexe Durchsetzung von Fluggastrechten im Kontext von Geschäftsreisen angeboten hat. Nunmehr steht diese Lösung zur Verfügung.“
Flight Right und Conovum versprechen mit Flight Right Companion einen Service, der die rechtliche Durchsetzung von Fluggastrechten vereinfacht. Im Blickpunkt steht dabei, dass alle personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Entschädigungsansprüche bei den Fluggesellschaften datenschutzkonform behandelt werden.
Der Prozess beginnt bereits bei der Buchung, wenn alle relevanten Flugdaten an den Flight Right Companion übergeben werden. Nach dem Flug werden die anonymisierten Eckdaten ohne Personenbezug genutzt, um automatisch potenziell regressbetroffene Flüge herauszufiltern. Passagiere entschädigungsberechtigter Flüge werden im Anschluss benachrichtigt und haben dann die Wahl per Klick zu entscheiden, ob der Anspruch durchgesetzt werden soll.
(thy)
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