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Ryanair beugt sich und verspricht Wiedergutmachung

Foto: iStock

Europas größter Billigflieger Ryanair hat sich nach der Streichung von rund 20.000 Flügen dem Druck der Aufsichtsbehörden gebeugt: Ryanair will jetzt alle Betroffenen entsprechend der EU-Regel 261 entschädigen. Zuvor hatte die Behörde von „permanenter Irreführung“ gesprochen und ein Ultimatum gesetzt.

Kurz vor Ablauf der Frist sagte Ryanair zu, allen betroffenen Passagieren den Flugpreis zurückzuzahlen oder sie auf andere Maschinen oder die Bahn umzubuchen. Außerdem erklärte sich die Airline bereit, den betroffenen Passagieren entstandene Zusatzkosten zu erstatten, wenn sie zum Beispiel nun teurere Flüge bei der Konkurrenz erwerben müssen. Die britische Zivilluftfahrtbehörde CAA (Civil Aviation Authority) hatte Ryanair zuvor ultimativ dazu aufgefordert.

Neun von zehn Passagieren werden bis Sonntag umgebucht

Wenige Minuten vor Ablauf der Frist erklärte ein Ryanair-Sprecher, dass alle von den Flugstreichungen betroffenen Kunden bereits eine Mail erhalten haben. Bis Sonntag, 1. Oktober, sollen 9 von 10 Passagieren umgebucht sein oder den Flugpreis erstattet bekommen haben. Wer Belege für zusätzliche Kosten vorweisen kann, die ihm wegen der Streichungen entstanden sind, der bekomme diese zurückbezahlt.

Konkret bietet Ryanair an:

A) Rückerstattungsoption
volle Rückerstattung von unbenutzten Flugsektoren und damit verbundenen Gebühren. Wenn der gestrichene Flug der Outbound-Sektor war, wird den Kunden auch eine volle Rückerstattung des Rückflugs angeboten.

(B) Re-Routing-Optionen:
Ryanair bietet allen betroffenen Kunden Wiedergutmachung in folgenden Reihenfolge an;

  1. Zunächst wird den Kunden der nächste verfügbare Ryanair-Flug auf derselben Strecke angeboten. Wenn diese Option nicht am selben oder am nächsten Tag verfügbar ist, dann;
  2. wird den Kunden der nächste verfügbare Ryanair-Flug von / zu einem geeigneten nahegelegenen Flughafen / s (zB: London Luton oder Gatwick anstelle von Stansted) angeboten. Wenn diese Option nicht am selben oder am nächsten Tag verfügbar ist, dann;
  3. wird dem Kunden ein Flug mit einer dieser Fluggesellschaften angeboten: Easyjet, Jet2, Vueling, Cityjet, Aer Lingus, Norwegian oder Eurowings. Wenn diese Option nicht am selben oder am nächsten Tag verfügbar ist, dann;
  4. wird dem Kunden ein Flug mit einer anderen Gesellschaft, mit Zug, Bus oder Mietwagen angeboten, wobei die Entscheidung für das angebotene Transportmittel von Fall zu Fall neu getroffen wird.
  5. Im Rahmen der EU-Regel 261 wird Ryanair auch angemessene Auslagen der Kunden zurückerstatten, die durch diese Flugstornierungen entstanden sind und durch Originalbelege unterstützt werden.
  6. Ryanair-Kunden, die glauben, dass für sie eine andere Option im Rahmen ihrer EU261-Rechte in Frage käme, sollten sich direkt an den Direktor des Ryanair-Kundendiensts wenden. Dort werdeIhnen geholfen, dass sie ihre vollständigen EU261-Rechte und -Ansprüche erhalten.

Mehr als 700.000 Fluggäste sind betroffen

Ryanair hatte in den vergangenen drei Wochen eine riesige Kritikwelle ausgelöst, weil die Airline in zwei Schüben rund 20.000 Flüge im September/ Oktober und ab kommendem November gestrichen hatte. Insgesamt sind mehr als 700.000 Passagiere betroffen, unter anderem auf acht deutschen Strecken.

Ryanair hatte als Ursache für das Flugstreich-Chaos stets angegeben,die Urlaubsansprüche von Piloten aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände nicht ausreichend eingeplant zu haben. In der Branche ist es aber ein offenes Geheimnis, dass Ryanair Schwierigkeiten hat, noch Piloten zu finden, die zu den schlechten Konditionen bei der Lowcost-Airline anheuern. In der Folge bleiben rund 25 Flugzeuge im kommenden Winter am Boden.

(hwr)

Weiterlesen:

28.09.2017: Ryanair im Flugausfall-Chaos: 18.000 Flüge gestrichen

20.09.2017: Ryanair veröffentlicht vollständige Liste der stornierten Flüge

18.09.2017: Ryanair streicht bis Ende Oktober 2100 Flüge: Das müssen Passagiere nun wissen



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