Der Deutsche Bundestag hat die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.
Die im Rahmen des Klimaschutzpaketes anberaumte rückwirkende Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist nun vom Deutschen Bundestag abgenickt worden. Die Erhöhung soll rückwirkend für alle Abflüge ab dem 1. April 2020 gelten. Die zusätzliche Besteuerung betrifft also auch Flüge, die bereits gebucht wurden. Der Beschluss liegt nun zur Abstimmung vor dem Bundesrat.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) beklagt, dass die rückwirkende Erhöhung der Luftverkehrsteuer Airlines wie Veranstalter hart treffe. Zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) macht der DRV mit der Aktion „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ auf die Problematik aufmerksam.
Der Deutsche Bundestag will aus den Mehreinnahmen durch die Luftverkehrsteuer die „steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen“ kompensieren.
Airlines können die Luftverkehrsteuer auf die Fluggäste umlegen. Für innereuropäische Flüge könnte die Pauschale von derzeit 7,50 Euro auf 13,03 Euro verteuert werden. Für interkontinentale Strecken könnten statt 42,18 Euro künftig 59,43 Euro berechnet werden.
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