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Düsseldorf: Neue Bettensteuer gilt auch für Geschäftsreisende

Bettensteuer Kopfgeld Hotelbett Geld
Foto: iStock/ Olena Ivanova

Immer mehr Städte versuchen, mit einer täglichen Übernachtungsabgabe ihre Haushaltslöcher zu stopfen. Jetzt hat auch Düsseldorf beschlossen, eine Bettensteuer von drei Euro pro Nacht einzuführen.

Die neue Abgabe wird ab dem 1. Januar 2024 eingezogen und ist nicht nur auf touristische Aufenthalte beschränkt, sondern gilt auch für Dienstreisen. Ausgenommen sind lediglich Minderjährige und Klassen- bzw. Jugendfahrten mit Erziehungsberechtigten. Allerdings wurde die ursprünglich auf fünf Euro vorgesehene Taxe auf drei Euro gesenkt.

Gestaffeltes Kopfgeld in Hannover

Hannover plant angesichts leerer Kassen ebenfalls eine Bettenabgabe ab 2024 für alle außer Personen unter 18 Jahre. Allerdings wird sich in Niedersachsens Hauptstadt die Höhe der Taxe nach dem Bruttozimmerpreis richten. Beginnend mit einer Sockelsteuer von 50 Cent bis zu einem Unterkunftspreis von zehn Euro, steigt die Abgabe auf 1,50 Euro bei einer Summe von 10 bis 25 Euro und 3 Euro bei Zimmerpreisen zwischen 25 bis 50 Euro. Bei Tarifen über 50 Euro erhöht sich die Bettensteuer je 50 Euro mehr um einen Euro.

Bayern streitet mit München

In München wie in ganz Bayern ist die Bettensteuer erst einmal ganz vom Tisch. Vorgesehen waren jeweils Abgaben von fünf Prozent des Übernachtungspreises.  Aber im März hatte der bayerische Landtag die Absichten der Stadt München durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes durchkreuzt. Dagegen jedoch will die Stadt klagen.

(thy)

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