Angesichts explodierender Strom- und Gaspreise wird in der Hotellerie nicht mehr über einen Energiezuschlag diskutiert, sondern einzelne Hotels haben ihn bereits eingeführt.
Hohe Preise für Strom, Gas und Heizöl sind derzeit für die Bettenbranche ein existenzielles Thema. Zu den ersten Betrieben, die im September eine Energiepauschale von neun Euro pro Gast und Übernachtung einführten, gehörte das feine Hotel Bareiss in Baiersbronn.
So informiert die hauseigene Website unter „Preiseberechnung“: „Bis zum 31.12.2022 berechnen wir einen Energiekostenzuschlag in Höhe von 9 Euro pro Person und Nacht, ab 18 Jahren. Bei gravierender Erhöhung der Energiekosten behalten wir uns eine Anpassung vor. Änderungen der Zimmerpreise aufgrund von Umbaumaßnahmen sind möglich.“ Weitere Erhöhungen sind also nicht ausgeschlossen.
Dem Beispiel von Bareiss sind mittlerweile zahlreiche andere Herbergen gefolgt. Dabei scheint sich die Branche auf einen Zuschlag von fünf Euro eingependelt zu haben. So berichtet das News-Portal RND beispielsweise vom Schlossgut Gross Schwansee in Mecklenburg-Vorpommern, dass fünf Euro pro Kopf und Aufenthalt aufschlägt.
Ebenfalls fünf Euro Energiezulage werden im Hotel Krone-Post im bayerischen Werneck fällig, allerdings pro Nacht. Drei Euro sind es im The Hearts Hotel in Braunlage im Harz. Für Schleswig-Holstein schätzt der Landesvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Axel Strehl, dass inzwischen rund zehn Prozent der Hotels einen Energie-Obolus erheben.
Die Frage nach der Legitimität solcher Extra-Gebühren stellt sich nicht, solange die jeweiligen Herbergen die Zusatzkosten transparent und vor allem rechtzeitig – also vor der Reservierung – ausweisen. „Der Hotelgast darf nicht erst in der Lobby mit einem Energiezuschlag überrascht werden“, zitiert der MDR Mara Mertin von Verbraucherzentrale Thüringen.
Denn grundsätzlich gilt immer der Tarif, der bei der Buchung vereinbart wurde. Egal ob telefonisch oder online: Ausschlaggebend ist der Gesamtpreis. Erscheint der Energiezuschlag erst hinterher beim Begleichen der Rechnung auf und erhöht somit die Gesamtsumme, muss der Kunde den Aufpreis nicht bezahlen. Kommunale Abgaben wie Kurtaxen oder Bettensteuern nicht in den Hotelpreis ein und müssen daher vom Hoteleier nicht extra ausgewiesen werden.
(thy)
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