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USA schließen weiterhin Geschäftsreisende aus

Foto: iStock/hatman12

Obwohl seit Mitte Juni US-Amerikaner wieder in die EU einreisen dürfen, bleiben die Vereinigten Staaten selbst für Dienstreisende so gut wie geschlossen – mit manchmal absurden Folgen.

Bereits sehr früh – nämlich Ende Januar 2020 noch unter der Präsidentschaft von Donald Trump – haben die Vereinigten Staaten angesichts von Corona die Grenzen geschlossen.  Per Executive Order, auch Presidential Proclamation genannt,  wurde ein Einreiseverbot erlassen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Es hat bekanntermaßen wenig geholfen, aber die strikten Einreisebeschränkungen sind geblieben. Dennoch ein Jahr später hat auch der neue Präsident Joe Biden das Einreiseverbot  verlängert. Alle, die sich 14 Tage vor der Einreise in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat aufgehalten haben, sind davon betroffen.

Kritik an den USA

Nun aber regt sich Widerstand. Denn während  die EU die Einreise von US-Staatsbürgern mit den entsprechenden Corona-Impfungen, Tests oder Nachweis der Genesung  von Covid-19  wieder erlaubt, bleiben die USA nicht nur für Urlauber weiterhin zu.

„Geschäftsreisen in die USA müssen wieder ohne Beschränkungen möglich sein. Die USA sperren aktuell europäische Geschäftsreisende aus. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Schengen-Staaten von den Vereinigten Staaten nach wie vor als Hochrisikogebiet eingestuft werden“, kritisiert Ulrich Ackermann. Der Abteilungsleiter Außenwirtschaft des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) weist darauf hin, dass mittlerweile die Impfraten in beiden Regionen vergleichbar und die Zahl der Inzidenzen etwa in der Bundesrepublik niedriger als in den Vereinigten Staaten seien.

Im Gestrüpp sich widersprechender Regeln

Auch der Tipp, dass Geschäftsreisende sich um die Ausnahmegenehmigung für „National Interest Exceptions“ (NIE) bemühen könnten, stößt beim VDMA auf Kritik. Zwar kann die Berufung auf NIE Antragstellern, die nachweisen können, dass ihre Einreise erforderlich ist und vor allem für die USA von nationalem Interesse sei,  nach individueller Prüfung eine Einreise ermöglichen, sicher ist das aber nicht. Schließlich kann das US-Heimatschutzministerium jederzeit ohne Angabe von Gründen die Regeln ändern. Messen zum Beispiel sind nicht immer von Relevanz.

Zu einer Blockade aufgrund sich widersprechender Regeln kommt es laut VDMA in folgendem Fall: Deutsche mit Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung dürfen nur dann wieder in die USA, wenn sie sich vorher zwei Wochen nicht in einem EU-Land aufgehalten haben. Abkürzen durch einen NIE-Antrag geht aber auch nicht, denn der muss in der BRD gestellt werden.

(thy)

 

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