Mit einer Reihe neuer Gebühren und Regeln überrascht Japan im Jahr der Olympischen Sommerspiele. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen.
In diesem Sommer wird Tokio im Blickpunkt der Welt sein. Dann geht es um Medaillen und Rekorde. Bereits im Vorfeld dieses Großereignisses bereitet sich die Megametrople auf den zu erwartenden Besucheransturm vor. Augenfällig ist, dass Gebühren und Steuern steigen. Eine Olympiade muss schließlich finanziert werden. Der britische Business Traveller hat die wichtigsten Fakten für Reisende zusammengestellt:
Essen und Trinken: Schon im Oktober 2019 wurde die sogenannte Konsumsteuer von acht auf zehn Prozent erhöht. Das hat konkrete Auswirkungen auf den Kauf und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken. Es klingt umständlich, und es ist auch umständlich, denn die achtprozentige Konsumsteuer gilt ebenfalls noch für Nahrung und alkoholfreie Getränke. Aber nur, wenn man sie im Geschäft, wo sie erworben wurden, bzw. im Lokal NICHT verzehrt. Wer also die Cola im Laden sofort trinkt oder im Café bestellt, der muss die erhöhte Abgabe von zehn Prozent bezahlen. Also beim Bezahlen deutlich unbedingt machen, WO was konsumiert wird.
Hotel- und Ausreisesteuern: Seit Januar müssen ausländische Gäste in Tokio, Osaka, Kyoto, Kanazwa (Ishikawa Provinz) und Kutchan (Hokkaido) eine Hotelsteuer bezahlen. Aber die ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In Tokio zum Beispiel wird sie erst ab einem Zimmerpreis von 10.000 Yen (ca. 82 Euro) pro Person und Nacht fällig und schlägt mit 100 Yen (82 Cent) zu Buche. Ab einem Zimmerpreis von 15.000 Yen verdoppelt sich die Hotelsteuer. Die gute Nachricht zuletzt: Wegen der Olympischen Spiele wird diese Steuer im Juli und August in Japans Hauptstadt nicht angewandt. Nicht ausgesetzt wird dagegen die Ausreisesteuer von 1000 Yen, die am 9. Januar eingeführt wurde. Sie wird aber den meisten gar nicht auffallen, weil sie direkt auf den Preis von Flug- und Schiffstickets aufgeschlagen wird.
Gepäckreservierung Shinkansen: Wer mit dem renommiertesten Hochgeschwindigkeitszug der Welt fährt, muss Gepäckregeln fast wie beim Fliegen einhalten. Derzeit dürfen Fahrgäste zwei Koffer bis maximal je 30 Kilo und den Gesamtmaßen von 250 Zentimetern kostenlos mitnehmen. Ab Mai 2020 jedoch schrumpfen die erlaubten Gesamtmaße auf der populären Tokaido-Sanyo-Kyushu-Linie. Wer dann Gepäck mit dem Gesamtmaß von mehr als 160 Zentimeter (immer Höhe, Breite und Länge addiert) hat, der muss eine Reservierung für ein Abteil mit extragroßer Gepäckaufbewahrung buchen. Wer das nicht tut, der läuft Gefahr 1000 Yen Übergepäckgebühr pro Koffer löhnen zu müssen und vor allem vom Schaffner dahin gesetzt zu werden, wo Platz ist.
Sicherheitschecks am Flughafen: Bereits im Vorfeld des Olympia-Jahrs sind in Japan die Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen verstärkt worden. Im Grunde genommen ähneln sie nun der europäischen Methode. Das heißt, Passagiere müssen Taschen leeren, Mantel, Jacke sowie Stiefel und dicksohliges Laufwerk ausziehen und durchleuchten lassen. Zudem wurde die Liste der Gegenstände, die gecheckt werden müssen, erweitert. Außerdem werden Personen nach dem Zufallsprinzip näher kontrolliert und ihre Hände auf Schmauchspuren untersucht. Wer verbotene Gegenstände mit an Bord nehmen wollte, muss mit Bußgeld bis zu 500.000 Yen rechnen.
Airlines und Haneda Airport: Von den zwei internationalen Flughäfen Narita und Haneda liegt letzterer viel günstiger zu Tokios Stadtzentrum. Der britische Business Traveller berichtet, dass folgende Fluggesellschaften in diesem Jahr Haneda ansteuern werden: Japan Airlines, ANA, Qantas, Virgin Australia, Finnair, SAS, American Airlines, Delta und United Airlines.
Strengeres Rauchverbot: Die zweite Stufe des bereits 2018 verabschiedeten Rauchverbots tritt am 1. April dieses Jahres in Kraft. Das bedeutet Tabakverzicht nicht nur in Schulen und ähnlichen Einrichtungen, sondern nun auch in allen Restaurants, Hotels, Einkaufscentern, Büros, Haltestellen, Bahnhöfen sowie bei Sportveranstaltungen (auch in den Stadien der Olympischen Spiele) und Unterhaltungsetablissements. Jede Regel hat jedoch mindestens eine Ausnahme. Kleinunternehmen mit einem Umsatz bis 50 Millionen Yen (409.000 Euro) bzw. Lokale mit weniger als 100 Quadratmeter Größe sind vom strengen Rauchverbot befreit. Sie müssen allerdings deutlich darauf hinweisen, dass Rauchen erlaubt ist. In Gaststuben ohne Angestellte darf ebenfalls gequalmt werden, wenn der Besitzer es erlaubt.
Plastiktütenobolus: Ab ersten Juli müssen Geschäfte, Supermärkte und Kaufhäuser für Plastiktüten Gebühren erheben. Abgesehen von der Mindestgebühr von einem Yen, darf der Handel den Preis selber festlegen. Ausgenommen von dieser Plastikmüllabgabe sind alle Taschen und Tüten, die mindestens aus 25 Prozent recyceltem Kunststoff bestehen, biologisch abbaubar oder wiederverwendbar und nicht dicker als 0,05 Millimeter sind.
24-Stunden-Läden: Echte Metropolen schlafen nie und haben kleine Läden, die rund um die Uhr alles anbieten, was Nachteulen brauchen. Die 7-Eleven-Geschäfte sind dafür bekannt. Doch nun hat der Konzern es seinen Konzessionsnehmern freigestellt, wie lange sie öffnen wollen. Andere Franchise-Unternehmen folgten. Das heißt, Rund-um-die-Uhr-Läden gibt es noch, doch ihre Zahl nimmt in Japan ab.
(thy)
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