Reisekostenabrechnung: Belege verloren – diese drei Tipps retten Sie
1. Pauschalieren statt belegen
Eigentlich verlangt der Gesetzgeber (und mit ihm der Arbeitgeber), dass alle Reisekosten, die man erstattet bekommen oder steuerlich in Abzug bringen will, nachgewiesen werden. Das erfolgt durch Belege, Rechnungen (ab 250 Euro auf die Firma ausgestellt) oder mit Quittungen. Für einige Aufwendungen sind aber Pauschbeträge erlaubt, um die Sache nicht allzu kompliziert zu machen.
- Die wichtigsten Pauschbeträge sind der Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten und die Kilometer-Pauschale.
- Ein schlechtes Geschäft ist die Pauschalierung bei Übernachtungskosten, denn da dürfen nur 20 Euro pro Nacht angesetzt werden
- Keine Pauschalierung möglich ist bei den sogenannten Reisenebenkosten. Dazu zählen zum Beispiel Flug- und Bahntickets, Taxifahrten, Eintrittsgelder und WLAN.
AUF DER NÄCHSTEN SEITE: AUSGABEN EINFACH GLAUBHAFT MACHEN – DAS GEHT:
Der zweisprachige e-Katalog BWH-MICE Guide 2024 ist mit knapp 90 BWH-Tagungshotels online und sorgt mit geballten Informationen rechtzeitig für neue Inspiration bei der Tagungsplanung.
Profitieren Sie von mehr Auswahl und professionellem Buchungsservice.
Anhaltende Service-Unterbrechungen, steigende Kosten und wachsender Nachhaltigkeitsdruck. Berücksichtigen Unternehmen bei der Planung ihrer Reiseprogramme die großen Herausforderungen von heute?
In diesem eBook erfahren Sie:
- Mehr zum Status Quo deutscher Geschäftsreisen und wie Experten
die wichtigsten Herausforderungen von Unternehmen einschätzen
- Warum Geschäftsreisen wieder auf dem Vormarsch sind
- Was Geschäftsreisen zu einer Herausforderung macht
- Wie man ein Mobilitätsprogramm aufbaut, das für alle besser funktioniert