Ohne zeitliche und tarifliche Eingrenzungen: Die Europäische Kommission hat einen neuen Beschluss zum Thema Roaming gefasst
Ursprünglich sollten die Roaming-Gebühren im EU-Ausland bereits bis Ende 2015 abgeschafft werden, dann ruderte der Europäische Rat wieder zurück. Mitte des letzten Jahres einigte man sich schließlich auf ein konkretes Ende des Roamings, allerdings mit einer Einschränkung auf lediglich 90 Tage Gebührenfreiheit im Jahr. Jetzt fällte die Europäische Union ein neues Urteil: Roaming-Stopp ab dem 15. Juni 2017, und zwar ohne Begrenzung von Nutzungszeit und Datenvolumen.
Ein Ende des Roamings bedeutet konkret: Im EU-Ausland zahlen Nutzer mobiler Endgeräte die in ihrem EU-Heimatland geltenden Gebühren. Aufschläge für die Nutzung im Ausland entfallen. „Gemeinsam müssen wir nun niedrige Preise für Verbraucher innerhalb Europas sicherstellen, um so das Potential neuer mobiler Dienste voll auszuschöpfen. Die europäischen Verbraucher würden nichts anderes akzeptieren“, so Andrus Ansip, Kommissionsvizepräsident für den Digitalen Binnenmarkt.
Um sich gegen den Missbrauch der neuen Gebührenfreiheit – beispielsweise durch „Dauer-Roaming“ – zu wappnen, will die Europäische Kommission an bestimmten Schutzregeln festhalten. Daten-Roaming könnte dann beispielsweise nur für SIM-Karten entfallen, die in dem EU-Land gekauft wurden, in dem der Kunde auch tatsächlich wohnhaft ist.