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Coronavirus und Geschäftreisen: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Mittelständler haben strengere Regeln für Geschäftsreisen eingeführt. Foto: iStock.com/ArtistGNDphotography
Mittelständler haben strengere Regeln für Geschäftsreisen eingeführt. Foto: iStock.com/ArtistGNDphotography

Die Coronavirus-Epidemie beeinflusst auch maßgeblich die Reisetätigkeit deutscher Unternehmen nach China, so der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR).

Der VDR hat 105 Travel- und Mobilitätsmanager zu ihrem Umgang mit dem Coronavirus befragt. 96 Prozent gaben an, dass der Geschäftsreiseverkehr nach China komplett verboten oder zumindest eingeschränkt wurde. Bei den restlichen vier Prozent der Unternehmen seien entsprechende Maßnahmen geplant.

Sind Reisen nach China nicht zu vermeiden, würden die Geschäftsreisenden über die gesundheitlichen Risiken sowie Hygienemaßnahmen und Notfallkontakte aufgeklärt, so die Ergebnisse der Umfrage. Den Mitarbeitern würden Reisekits mit Mundschutz, Desinfektionsmittel und Informationen zur Verfügung gestellt.

Viele Rückkehrer werden betriebsärztlich untersucht

Wie 23 Prozent der befragten Travelmanager berichten, würden Mitarbeiter, die aus betroffenen Gebieten heimkehren betriebsärztlich untersucht. Einige Unternehmen verlangen von den aus China rückkehrenden Geschäftsreisenden, dass sie im Home Office arbeiten oder Urlaub nehmen. Ein Drittel der Befragten gab aber auch an, dass keine besonderen Maßnahmen durchgeführt würden.

„Wichtig ist, dass Unternehmen die Nachrichtenlage im Auge behalten, um Risiken und Lageveränderungen bestmöglich einschätzen zu können. Je enger Travel Management, Personalabteilung, Reiserisiko-Management und Unternehmenssicherheit in einem solchen Fall zusammenarbeiten, desto besser können reisende Mitarbeiter informiert und geschützt werden“, so VDR-Präsidiumsmitglied Heiko Luft. „Eine hundertprozentige Sicherheit kann und wird es aber nie geben.“

Geschäftsreise trotz Coronavirus-Risiko: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Dürfen Arbeitnehmer eine Geschäftsreise aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ablehnen? Die schiere Angst vor einer Ansteckung kann als Leistungsverweigerung ausgelegt werden und sogar eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Dennoch legt § 106 der Gewerbeordnung fest: „Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen […].“ „Billiges Ermessen“ meint dabei die Entscheidung, was schwerer wiegt, die Angst der Arbeitnehmer, oder der Profit des Unternehmens.

Selbst Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag Dienstreisen konkret vorsieht, dürfen nicht uneingeschränkt ins Ausland geschickt werden. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht – damit ist auch der Erhalt der Gesundheit gemeint – und müssen die Interessenlagen des Unternehmens wie auch des Arbeitnehmers abwägen, so die Industrie- und Handelskammer (IHK). Im Falle der aktuellen Coronavirus-Epidemie liegt eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Der Arbeitnehmer kann deshalb eine Geschäftsreise in das betroffene Gebiet ohne Konsequenzen verweigern. Mehr dazu auch auf https://www.ihk-muenchen.de

Kann man China-Reisen kostenfrei stornieren?

Das Auswärtige Amt hat lediglich eine Reisewarnung für die Provinz Hubei herausgegeben und rät von nicht notwendigen Reisen in die restliche Volksrepublik ab. Die meisten Veranstalter bieten allerdings kostenfreie Umbuchungen für alle Reisen nach China an. Das betrifft allerdings nur Reisen für den jetzigen Zeitpunkt.

Reisende, die sich aktuell in China aufhalten, sollten sich mit ihrem Arbeitgeber oder Veranstalter kurzschließen und entsprechende Maßnahmen klären. Die deutschen Auslandsvertretungen helfen ebenfalls weiter.

(Quellen: VDR; IHK München; Deutsche Anwaltshotline AG)

 

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