Knapp jeder fünfte Deutsche hat aufgrund von Betriebsstörungen schon mal eine unfreiwillige Nacht am Flughafen verbracht. Das geht aus einer aktuellen Erhebung von Refund.me hervor. Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung EC 261/2004 haben Passagiere aber in solchen Fällen das Recht auf eine kostenlose Übernachtung im Hotel sowie einen Transport von und zum Flughafen. Für die Kosten muss die verursachende Fluggesellschaft aufkommen.
„Wenn Fluggäste zu langen Wartezeiten am Flughafen gezwungen sind, müssen sich die Fluggesellschaften um die Betroffenen kümmern“, erklärt Eve Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin von Refund.me. Dennoch kommen die Airlines ihren Pflichten nicht immer nach. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder: 27 Prozent der Deutschen beklagen die mangelnde Hilfs- und Informationsbereitschaft im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen.
Was bei der Recherche außerdem heraus kam: Neben der Hotelübernachtung haben Fluggäste im Falle von besagten Betriebsstörungen auch Anspruch auf monetäre Entschädigung. Diese kann bis zu 600 Euro betragen. Allerdings fordern lediglich zwei Prozent der Passagiere ihr Geld ein. Laut Refund.me spare das den Fluggesellschaften rund 235 Millionen Euro im Jahr.
Quelle: refund.me
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