Erneut wird am heutigen Dienstag gestreikt. Da das Sicherheitspersonal im Ausstand ist, können Passagiere weder in Frankfurt noch in Hamburg einchecken. Fallen Flüge aus oder verspäten sich, können Fluggäste aber nicht automatisch mit Entschädigung rechnen.
Wie schon am vergangenen Montag und Dienstag ist das Sicherheitspersonal auch am heutigen Dientag an acht ausgesuchten Airports in Streik getreten. Verdi zufolge wird die Arbeitsniederlegung einen Tag dauern.
Doch betroffene Fluggäste können nicht auf finanzielle Entschädigung bis zu 600 Euro trotz Flugausfällen und langer Wartezeiten rechnen. Der Grund ist eine Einschränkung in der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004). Finanzielle Kompensation gibt es nämlich nur, wenn die Airline schuld an der Arbeitsniederlegung ist und durch entsprechende Gegenmaßnahmen den Streik hätte verhindern können.
Konkret heißt das nach einem Bestätigungsurteil des Europäischen Gerichtshofs von 2021: „Flugreisende können bei gewerkschaftlich organisierten Streiks des Airline-Personals Anspruch auf Entschädigung haben“, schreibt das Fluggastrechte-Portal Flightright.de.
Doch im gegenwärtigen Verdi-Streik sind es nicht die Airline-Mitarbeiter, die ihre Arbeit niedergelegt haben, sondern das Sicherheitspersonal an den Flughäfen, das mehr Lohn fordert. Die Airlines sind folglich nicht verantwortlich.
Allerdings enthebt ein Streik die Fluggesellschaften nicht von der Pflicht, ihre Passagiere je nach Flugdauer und Wartezeit mit Getränken, Snacks sowie entsprechenden Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Telefon, Fax) zu versorgen. Verschiebt sich zudem ein Flug bis zum nächsten Tag, dann steht Kunden eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu.
Bei einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden bzw. Flugannullierung haben Fluggäste das Recht, auf Umbuchung oder Ersatztransport zu pochen. Sie können aber den Flug auch gar nicht mehr in Anspruch nehmen und sich den Ticketpreis erstatten lassen.
(thy)
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