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Fluggastrechte: Bei Krieg gibt’s keine Entschädigung

Foto iStock/Renphoto

Wegen Krieg sind die Lufträume der Ukraine und Russland gesperrt. Verspätungen und Flugausfälle waren und sind die Folge. Passagiere haben in solchen Fällen das Nachsehen.

Am 24. Februar wurde die Ukraine von Russland angegriffen und seitdem herrscht Krieg. Zuerst wurde der Luftraum über der Ukraine geschlossen, dann sperrten die westlichen Staaten ihre Lufträume für russische Maschinen Als Antwort  wiederum entzog Russland vielen Airlines die Überflugsrechte.

Die Folge waren stundenlange Verspätungen und reihenweise Flugstreichungen. Und auch derzeit muss wegen des Krieges vermehrt mit viel Warten, Unsicherheit und Annullierungen gerechnet werden.

Doch in diesem Fall sind die Fluggastrechte nicht auf Seiten des Verbrauchers. Wie das Fluggastrecht-Portal Flughtright.de in seinem Blog schreibt, gilt ein „Krieg als außergewöhnlicher Umstand, das heißt, dass die Airline nicht daran schuld ist, wenn ihr Flug nicht stattfindet“. Ergo: Betroffene, deren Flug ausfällt, können keinerlei Entschädigungsforderungen hoffen. Ebenfalls keinerlei pekuniäre Kompensation können bei Flugverspätungen in solchen Umständen gefordert werden.

Was betroffene Fluggäste jedoch sehr wohl erwarten dürfen, ist die vollständige Ticketerstattung. Dabei gibt es drei Möglichkeiten, sich die Kosten des Tickets wieder ersetzen zulassen:

 

  • Vollständige Rückzahlung

 

  • Kostenlose Umbuchung zu einem anderen Zeitpunkt

 

  • Gutschein über mindestens den gleichen Betrag wie das ursprüngliche Flugticket

 

Im Fall des Ukraine-Kriegs müssen Passagiere zudem damit rechnen, dass auch Flüge in die Nachbarländer Moldawien und Belarus ad hoc abgesagt werden. Die „außergewöhnlichen Umstände“ werden auch hier angewandt wegen der unmittelbaren Nähe zum umkämpften Land.

(thy)

 

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