Während im März noch 42 Prozent aller Unternehmen in Deutschland Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter grundsätzlich verboten, sind es Mitte Mai nur noch 12 Prozent. Das ergab eine Umfrage des VDR.
Restaurants und Hotels öffnen wieder, Airlines fahren ihre Flugpläne wieder hoch: Die Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen im öffentlichen Leben bedeuten eine langsame Rückkehr zur Normalität – auch für Unternehmen.
Diese hatten in den letzten Monaten in der Mehrzahl ihre Mitarbeiter (wo immer möglich) ins Homeoffice geschickt – und Geschäftsreisen größtenteils untersagt.
Das ändert sich gerade: Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Geschäftsreise Verbands (VDR) haben noch im März 42 Prozent aller befragten Firmen Geschäftsreisen grundsätzlich verboten, auch innerhalb Deutschlands. Mitte Mai waren es nur noch 12,1 Prozent.
75,7 Prozent erlauben aktuell Geschäftsreisen, wenn auch nur in begründeten Ausnahmefällen. Ein Trend zur Lockerung interner Auflagen in Unternehmen ist erkennbar.
Das sieht auch der Deutsche Reiseverband so: „Mit den Erleichterungen der Coronavirus-Einschränkungen wächst auch der Wunsch, wieder auf Reisen zu gehen und Geschäftspartner persönlich zu treffen. Denn wichtige Absprachen und Abschlüsse sind im persönlichen Gespräch häufig erfolgreicher“, sagt Florian Storp, Vorstand im DRV und Vorsitzender des DRV-Ausschusses Business Travel.
Derweil arbeitet die Reisebranche intensiv an Sicherheits- und Hygienekonzepten. Hotellerie, Gastronomie, aber auch Flughäfen und Airlines wappnen sich für steigende Gäste bzw. Passagierzahlen.
VDR leistet Schützenhilfe: Eigene Taskforce zur Unterstützung von Unternehmen
Um deutsche Unternehmen beim Neustart ihrer Geschäftsreiseaktivitäten während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat der VDR hat eine Taskforce aufgestellt. Dem Expertengremium gehören Geschäftsreise-Manager von VDR-Mitgliedsfirmen sowie Vertreter von Bahn, Luftverkehr, Ground Transportation, Reisebüros und Hotellerie an.
Ein Ziel der Taskforce ist es, die geplanten Hygiene- und Servicekonzepte der Mobilitätsanbieter mit den Sicherheitsstandards der Unternehmen abzugleichen und Orientierungshilfen zu geben.