Das britische Verkehrsministerium stellt eine Fluggastrechte-Reform vor, die ohne den EU-Austritt nicht möglich wäre. Sie weicht fundamental von der EU-Fluggastverordnung ab und verbessert die Stellung der Verbraucher.
Dem britischen Business Traveller zufolge betont das Verkehrsministerium, dass die geplante Stärkung der Fluggastrechte nur „möglich durch den Austritt aus der EU“ wurde. Kernpunkt ist eine gerechtere Kompensation bei Inlandsflugverspätungen, die auf dem britischen Entschädigungsmodell von Bahn und Fähren basiert.
Demnach würden Passagiere eine Erstattung von 25 Prozent bei einer Verspätung von über einer Stunde erhalten, 50 Prozent bei über zwei Stunden und eine komplette Rückvergütung bei über drei Stunden. Damit rückt das britische Verkehrsministerium (Department for Transport/DfT) von der Fluggastverordnung EU 261 ab, die derzeit auch noch von Großbritannien anerkannt wird.
Die EU-Fluggastverordnung sieht gegenwärtig frühestens Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden vor, die sich je nach der Flugstrecke berechnen und zwischen 250 bis 600 Euro betragen.
Außerdem überlegt das DfT, ob es nicht alle Airlines zum Beitritt in die Schlichtungsstelle „Alternative Dispute Resolution“ (ADR) verpflichten sollte. Zurzeit ist die Mitgliedschaft freiwillig. Auch andere Verbraucherrechte wie zum Beispiel die Beschädigung von Rollstühlen sowie mehr Rechte für die britische Luftfahrtbehörde CAA stehen auf dem Plan der Reform. So könnte die CAA in spe berechtigt sein, die Airlines bei Missachtung der Verbraucherrechte direkt mit Geldbußen zu belegen.
Die Flugastrechte-Reformvorschläge können bis 27. März von jedem Briten eingesehen und kommentiert werden. Erst danach beginnt der vorgeschriebene Weg durchs Parlament.
(thy)
Flugrechte-Portal Flight Right vereinfacht Flugentschädigungen für Firmen
Lufthansa-Urteil: Entschädigung gibt es auch bei Firmentarifen
Probleme kehren zurück: Flug gestrichen – was tun?