Wie viel Arbeitszeit wird für eine Geschäftsreise vergütet? Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht über einen Präzedenzfall entschieden.
Der Kläger: ein technischer Mitarbeiter bei einem Bauunternehmen aus Rheinland-Pfalz, der von seinem Arbeitgeber auf eine Baustelle nach China geschickt wurde. Vier Tage fielen für die Hin- und Rückreise an, da er auf eigenen Wunsch statt eines Direktfluges in der Economy Class einen Business Class-Flug mit Zwischenstopp in Dubai buchen ließ. Für jeden Reisetag zahlte der Arbeitgeber die Vergütung von acht Arbeitsstunden (in diesem Fall 1.149,44 Euro brutto). Der Kläger hingegen forderte die Vergütung von zusätzlichen 37 Stunden Reisezeit und trat damit bis vor das Bundesarbeitsgericht.
Jetzt haben die höchsten Richter in Erfurt entschieden: „Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.“ Allerdings schränkt das Gericht diese Aussage nochmals ein. Es gehe dabei um die Reisezeit, „die bei einem Flug in der Economy-Class anfällt.“ Die Klage des technischen Mitarbeiters konnte somit nicht abschließend beurteilt werden und wurde an das Landesarbeitsgericht zurück verwiesen.
Quelle: https://juris.bundesarbeitsgericht.de